Recht am eigenen Avatar Bild ?
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Jadzia Barzane
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08-22-2009 07:21
In einem andern Thread wurde ausgiebig über RL Bilder disskutiert ... meine Frage..gilt das auch für avatare ? Bisher hab ich immer höflich gefragt ob ich ein Bild von einem fremd ava machen und evtl. benutzen darf ... aber ehrlich gesagt hab ich nie so genau darauf geachtet ob im Hintergrund evtl. noch ein ava aus dem Gebüsch hervorlinst oder sowas ähnliches .. macht man sich strafbar wenn man solche SL Bilder verwendet .. in meinem Falle eher für den privaten Gebrauch ???
LG Jad
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Monalisa Robbiani
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08-22-2009 07:46
Avatare sind Grafik, also Kunstwerke, und da haben nicht nur LL sondern auch die Kleiderhersteller usw. Rechte drauf. Wenn du Bilder von Avataren veröffentlichen willst, würde ich das so machen: Entweder nur eigene Kreationen verwenden oder die Standardavatare benutzen und bei LL nachfragen.
Avatare haben aber keine Persönlichkeitsrechte, weswegen man mich abseits von der Domain SL.com auch ungestraft Arschloch nennen darf, und ich kann nichts dagegen tun. Anders würde es aussehen, wenn das mein Künstlername wäre. Bei Bildern von Avataren gilt sicher dasselbe.
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Danziel Lane
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08-22-2009 10:27
Vorsicht!
Dies ist wieder eine Frage nach dem geltenden Recht. Jeder, der hier eine Auskunft gibt, die sich anhört wie eine Rechtsauskunft, begibt sich auf Glatteis, das hat Sehdichsehrbald recht deutlich gemacht in dem anderen Thread.
Jede Auskuft, das darf man oder das darf man nicht von einem Nichtjuristen würde ich mit allergrößter Vorsicht genießen.
Da kürzllich ja VWI meinen Namen ungefragt in einem Artikel benutzt hat, hab ich ein wenig nachgefragt und mich umgehört, ob Pseudonyme - und das ist ein Avatar, bzw. ein Avatarname - wirklich keine Persönlichkeitsrechte hat. Ich habe die gegenteilige Auskunft erhalten und auch entsprechende Kommentare im Internet gefunden.
Sie haben mich zwar nicht ein Arschloch genannt, da waren die Beleidigungen in dem letzten Thread hier weitaus heftiger (und immer noch ungeklärt), aber so sonderlich positiv war auch deren Aussage nicht.
Hätte einer meiner beiden großen Projektpartner aus diesem Artikel irgendwie gefolgert, die Partnerschaft mit mir einzustellen, dann könnt ihr sicher sein, dass das bei meinem Anwalt gelandet wäre und meine Meinung (keine Rechtsauskunft) ist, dass mit einer Zeugenaussage, dass man nach diesem Artikel nicht mehr mit Danziel Lane zusammenarbeiten mag, ich eine Schadensersatzklage begonnen hätte. Und ich bin mir zeimlich sicher, ein guter Rechtsanwalt hätte da was rausholen können.
Das gleiche gilt für Beleidigungen hier im Forum. Ob es Arschloch ist oder die Unterstellung eines psychischen Schadens (hier: Aufmerksamkeitsdefizit oder wie der Fachmann das nennt: narzisstische Persönlichkeitsstörung), das ist und bleibt eine Beleidigung, zwar nur des Pseudonyms, aber dahinter steckt eben ein Mensch. Und wenn mir eine solche Äußerung in einem Forum, ob von SL oder nicht, einen de fakto Schaden zufügt, zum Beispiel durch Beendigung einer Partnerschaft, dann werde ich das einem Rechtsanwalt übergeben, und der wird - so denke ich - auch für Veröffentlichungen außerhalb von SL tätig werden können. Immerhin hat ja Linden Labs für solche Fälle eine eigene Kontaktseite im Web.
Wie gesagt, das ist keine Rechtsauskunft, sondern nur meine Meinung, die sich an meinere derzeitigen Situation aufhängt.
Aber mein Rat wäre: behandelt die Avatare mit genau so viel Respekt, wie die echten Menschen dahinter.
Es tut nicht Not, sie nach Belieben zu beleidigen oder ihnen jedes ihrer Projekte hier kaputtzuschreiben.
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Danziel Lane
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08-22-2009 10:43
Hier ist übrigens der Knowledge Base Artikel, der die Kontaktdaten für Fälle von Harrassment außerhalb von SL zur Verfügung stellt: https://support.secondlife.com/ics/support/KBAnswer.asp?questionID=6321
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Jadzia Barzane
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08-22-2009 11:37
Haben Avatare überhaupt Rechte ?? ..die Menschen dahinter haben zweifellos welche, legen jedoch auch meistens wert auf ihre Anoymität. Die müsste man im Falle einer Klage doch aufgeben?? Ich vermute zumindest, dass Gerichte die sich mit solchen Streitfragen befassen müssen auf RL Daten bestehen. IMHO sind avas Grafiken /Pixelwerk da hat Monalisa sehr recht! Wenn ich in SL ein mod shape meinen Vorstellungen entsprechen gestallte, gehört das Ergebnis dann dem Hersteller des shapes oder LL oder mir ?? wohlgemerkt nicht zu komerziellen Zwecken .. rein aus Freude am Spielen mit den Pixeln  ) LG Jad
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Monalisa Robbiani
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08-22-2009 13:22
Interessant. Naja, wenn ich zuviel Zeit und zuviel Geld hätte, würde ich vielleicht gegen diese Person gerichtlich vorgehen, die mich Arschloch genannt hat. Aber da beides nicht der Fall ist, werde ich dieser Person nicht die Freude machen, ihr mehr Aufmerksamkeit zu schenken, die sie verdient.  Aber gut zu wissen, daß einen auch LL nicht im Regen stehen läßt.
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Monalisa Robbiani
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08-22-2009 13:25
From: Jadzia Barzane Ich vermute zumindest, dass Gerichte die sich mit solchen Streitfragen befassen müssen auf RL Daten bestehen. Natürlich. Und das ist auch ein Grund, daß schon etwas sehr Gravierendes vorfallen müßte (sprich finanzieller Schaden), daß ich meine Identität preisgeben würde. From: someone Wenn ich in SL ein mod shape meinen Vorstellungen entsprechen gestallte, gehört das Ergebnis dann dem Hersteller des shapes oder LL oder mir ?? wohlgemerkt nicht zu komerziellen Zwecken .. rein aus Freude am Spielen mit den Pixeln  ) Wenn kein Schaden entsteht, gibt es auch keinen Kläger. Wen interessiert das, was du privat mit Pixeln machst? Mir wäre das wurst!
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Jadzia Barzane
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08-22-2009 13:49
Monalisa .. mir auch  ) Aber nachdem hier schon öfters mit Gesetzen argumentiert wurde wollte ich vorsichtshalber mal nachfragen ... ich kann mir auch nicht denken, dass jemandem ein Schaden entsteht wenn ich mich an meinen kleinen Pixelwerken erfreue  ) LG Jad
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Danziel Lane
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08-23-2009 01:19
1. Apropos Klagen:
Ich hab ja meinen Fall geschildert. Die Bemerkungen bei VWI und die noch schlimmeren Unterstellungen hier in diesem Forum kürzlich über meinen Geisteszustand sind von der Sache her Dinge, die mir schaden können, auch wenn sie nichts über mich aussagen, sondern viel über die Schreiber. Insbesondere einem anderen eine Geisteskrankheit diagnostizieren, öffentlich, und dann so zu tun als sei das nie geschehen, könnte mir Schaden zufügen.
Da ich nun mal in SL auch Geld verdiene, ist dieser Schaden auch bezifferbar. Bei dem einen Partner geht das um etliche tausend Euro, beim anderen immerhin um ein paar hundert. Sollte einer meiner Partner aufgrund einer der Veröffentlichungen abspringen, entsteht mir ein finanzieller Schaden, den ich einklagen würde und mein RA würde sicher noch etwas immateriellen Schaden aufstocken. (Ich denke, für Silvio, dem ja im anderen Thread nicht ganz legales Handeln unterstellt wurde, weil die Gesetze falsch ausgelegt wurden und Tatsachen ausgeklammert, gilt das ähnlich)
Und nein, ich müsste niemandem in SL meinen RL-Namen verraten. Mein RA würde Anzeige erstatten, so denke ich, und den Ermittlungsbehörden den Kontakt zum Legal Department von Linden Labs ermöglichen. So, wie ich die Welt kenne, würden die Schreiber erst in der Anklageschrift meinen Namen lesen. Und ich denke, der Richter wäre unerbittlich, sollten die dann auch noch diesen veröffentlichen.
2. Apropos Recht am Bild
Nach meiner Ansicht und das ist keine Ansicht eines Rechtsexperten, sondern nur die eines Menschen, der Bilder auch macht und verkauft, haben wir im anderen Thread gesehen, dass nicht das Herstellen eines Bildes gegen das Gesetz verstößt, sondern die Verwertung, also die Veröffentlichung bzw. das Herumzeigen oder Verkaufen oder das Anfügen von Kommentaren.
Das hat zwei Aspekte:
A, das Recht am eigenen Bild, das vornehmlich ein Persönlichkeitsschutzrecht ist. Die Integrität und Würde eines Menschen ist ein schützenswertes Gut und eine Veröffentlichung seines Bildes könnte das verletzen. Und das gilt auch für Pseudonyme, also Avatare und deren Namen, vor allem, wenn damit negative Aussagen verknüpft werden.
B, den Schutz des Werkes. Wir haben im anderen Thread auch gesehen, dass Kunst und Architektur zum Beispiel geschützt sind, einfach abfotografiert und verbreitet zu werden. Ein Avatar kann - so denke ich - als Kunstwerk gesehen werden, als eine Collage von kreativen Arbeiten anderer (Shape, Skin, Kleidung, Attachments...) Und ein solches Werk ist nicht nur schützbar wegen der Rechte der einzelnen Hersteller von Teilen, sondern auch wieder als Gesamt-Kreation des Avatar-Nutzers. Aber auch hier gilt: ich kenne kein Gesetz, das mir verbietet, eine Aufnahme von so einem Avatar zu machen. Aber ich kenne viele Gesetze, die mir verbieten (oder erlauben in bestimmten Fällen), das Bild ungefragt herumzuzeigen.
Aber, wie gesagt, das ist meine Auslegung der Rechtslage und ich bin nicht in der Lage eine Rechtsauskunft zu geben.
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Danziel Lane
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08-23-2009 01:35
From: someone Wenn ich in SL ein mod shape meinen Vorstellungen entsprechen gestallte, gehört das Ergebnis dann dem Hersteller des shapes oder LL oder mir ?? wohlgemerkt nicht zu komerziellen Zwecken .. rein aus Freude am Spielen mit den Pixeln  ) Es kommt auf die sogenannte Schöpfungstiefe des neuen Werkes an. Wenn unzweifelhaft ist, dass deine Veränderungen ein neues Werk geschaffen haben, dann gehört es dir, wenn nicht, dann gehört das immer noch dem ursprünglichen Urheber. Wobei, denke ich, das Herumspielen an den Reglern für die Shapes nicht sonderlich viel Schöpfungstiefe bedeuten, denn ich habe die Woche eine Shape-Herstellering getroffen, die konnte Shapes zuordnen trotz vieler Veränderungen an den Reglern. Also: Wenn du den Shape nicht nur mit den Schiebegeglern, sondern auch von den Körperproportionen verändern kannst, dann wäre das DEIN neuer Shape. Das Ergebnis gehört dem, der es erstellt hat. Mit wenig Schöpfungstiefe dem Shape-Ersteller, mit mehr Schöpfungstiefe dir. Bedeutet: du hast das Nutzungsrecht und auch das Verwertungsrecht. Nun hast du aber bei der Anmeldung die TOS abgehakt und damit Linden Labs weitgehende Nutzungsrechte zugestanden (hehe, sonst dürften die deinen Avatar auf keinem anderen Bildschirm zeigen). LL darf unsere Werke uneingeschränkt nutzen. Wichtig ist aber auch, das das kein exklusives Nutzungsrecht ist. Es bleibt dein Werk, auch wenn LL weitgehende Rechte zur Nutzung hat. Was du ihnen nicht übertragen hast, ist das Verwertungsrecht. Sie dürfen also die Rendering-Daten deines Shape nicht verkaufen. Und nochmals: dies ist keine Rechtsauskunft, sondern nur meine Interpretation. Der Begriff "das gehört mir" gliedert sich also auf in die Nutzung und in die Verwertung.
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Jadzia Barzane
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08-23-2009 05:47
Danziel ... meine Frage bezog sich auf nicht kommerzielle Nutzung der Bilder d.h. ohne finanziellen Gewinn (ich gehöre zu der Sorte die Geld in SL bringt, nicht welches dort verdienen will *gg*) aber ich zeige gern meine Bilder sowohl innerhalb von SL als auch anderweitig im internet und RL. Bisher war mir das mögliche Risiko von rechtlichen Konsequenzen, angesichts der Harmlosigkeit meines evtl. Vergehens gar nicht bewusst dewegen hab ich nachgefragt.
Kann/muss man SL als Quellennachweis angeben ? Hab ich allerdings noch nirgendwo gesehen.
LG Jad
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Monalisa Robbiani
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08-23-2009 06:30
From: Jadzia Barzane Kann/muss man SL als Quellennachweis angeben ? Hab ich allerdings noch nirgendwo gesehen. Als Beispiel für nichtkommerzielle Nutzung fällt mir eine wissenschaftliche Arbeit ein. Und selbstverständlich mußt du da die Quellen angeben. (In so einem Fall würde ich Noobavatare benutzen und als Quelle SL.com angeben.)
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Jadzia Barzane
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08-23-2009 07:37
From: Monalisa Robbiani ....Und selbstverständlich mußt du da die Quellen angeben. (In so einem Fall würde ich Noobavatare benutzen und als Quelle SL.com angeben.) Noobavatare ?? ..sorry die sehen so scheusslich aus, dass ich sie nicht fotografieren möchte ..geschweige denn jemandem ein Bild davon zeigen *lacht* Bei flickr z.B. zeigen viele Bilder aus SL, aber nicht bei allen steht ein Quellennachweis. Ich werds aber sicherheitshalber bei meinen nachhohlen. Danke für die Auskunft Mona LG Jad
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Torben Trautman
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08-23-2009 08:00
Ich liebe diese Threads zu Rechtsfragen  Und mal davon abgesehen davon, dass es sehr traurig ist, den Umgangston im Forum zu lesen und es wirklich wünschenswert wäre, wenn wir so ein Mindestmaß an Nettiquette einhalten würden, fände ich jetzt nur aus juristischen Gründen einen Musterprozess wirklich spannend. In dem von Danziel angegebenen KB-Artikel gibt es einen Satz juristisches Kleingedrucktes: "Linden Lab cooperates to the full extent of the law with law enforcement agencies." Das ist ein total spannender Satz. Das bedeutet nämlich, dass Linden Lab nicht jede Anfrage eines deutschen Polizeibeamten oder Staatsanwaltes bezüglich eines Avatars mit dessen RL-Daten belohnt. Linden Lab sagt, dass sie im Rahmen der geltenden Gesetze mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten. Bei uns in Deutschland ist diese Zusammenarbeit in den "Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt)" geregelt. Und die haben es in sich. Nehmen wir mal ein Fallbeispiel (generelle Betrachtung, ohne Berücksichtigung von Zusatzverträgen zwischen bestimmten Staaten und der Bundesrepublik): Torben Lästerlich sagt in einem SL-Forum, dass Markus Opfer ein kleingeistiger Depp sei, zu dumm zum Laufen und ohnehin der Letzte Trottel. Markus Opfer fühlt sich beleidigt und sucht die nächstgelegene Polizeiinspektion auf, um Anzeige zu erstatten. Der freundliche Beamte nimmt die Anzeige auf, ermittelt, stellt fest, dass der Sachverhalt strafrechtliche Relevanz besitzt und leitet an den Staatsanwalt weiter. Jetzt muss nur noch der RL-Name von Torben Lästerlich herausgefunden werden. Dazu braucht es dann ein internationales Rechtshilfeersuchen. Dafür ist in der Regel der diplomatische Geschäftsweg vorgeschrieben und natürlich muss auch der Dienstweg eingehalten werden. Das sieht dann so aus: Der Staatsanwalt leitet den einen Entwurf für das Rechtshilfeersuchen über seinen Abteilungsleiter an den Behördenleiter weiter. Dieser unterschreibt es und leitet es an die Generalstaatsanwaltschaft weiter. Die Generalstaatsanwaltschaft erstellt einen Begleitbericht und leitet beides an das Landesjustizministerium weiter. Von dort geht es an das Bundesjustizministerium und weiter an das Auswärtige Amt. Das AA prüft, ob das Ersuchen die Beziehungen zum betroffenen Land belasten könnte und wenn nicht, wird es auf diplomatischem Wege weitergeleitet. Dann muss eine ausländische Ermittlungsbehörde (in der Regel) prüfen, ob es sich auch nach deren Recht um eine strafbare Handlung handelt und den üblichen Weg zur Identitätsauskunft bestreiten (Gerichtsbeschluss?). Anschließend geht das ganze den selben Weg zurück zum Staatsanwalt und schon kann Anklage erhoben werden. Es könnte aber auch sein, dass Markus Opfer nach ein paar Wochen eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft erhält, die besagt, dass das Verfahren eingestellt wurde. Das ist, wenn man den generellen Umgangston betrachtet und die Verhältnismäßigkeit prüft, der wahrscheinlichste Fall... Das Beste wäre also, wenn wir einfach alle einen netten Umgangston pflegen würden und uns daran gewöhnen könnten, dass jeder Mensch eine Meinung hat. Eigentlich ist das doch auch was tolles  Ich mag Leute, die eine Meinung haben... Natürlich sind mir Leute lieber, die meine Meinung haben  Kleine Anekdote am Rande, an die ich irgendwie beim letzten Thread denken musste... Ich war neulich geschäftlich auf unserer Polizeidienststelle und durfte folgendes Gespräch mitverfolgen: Mann: Ich möchte Anzeige wegen Betrug erstatten Beamter: Was ist denn genau vorgefallen? Mann: Ich habe 500 Euro für ein Auto bezahlt aber das Auto nicht erhalten. Beamter: Wo haben Sie das Auto denn gekauft? Mann: Das weiß ich jetzt nicht, aber ich könnte Ihnen die Stelle vielleicht zeigen. Irgendwo an der Straße glaube ich. Beamter: Wer hat Ihnen denn das Auto verkauft? Mann: Das war so ein Mann, etwa 40 mit dunklen Haaren. Beamter: Wie hieß denn der Verkäufer? Mann: Das weiß ich nicht mehr aber es war irgendwas mit G Toi toi toi!
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Jadzia Barzane
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08-23-2009 10:59
@ Torben ..was hast das mit avatarbilchen zu tun ??  ) Allegmeine Frage ..das was ich von SL sehe sind pixel... viel mehr als eben dieselben nach eigenem Gutdünken rumschubsen kann man dort ja eh nicht. Was ist denn so schlimm daran, wenn man mit eben diesen pixeln etwas spielt . .. wohlgemerkt und ausdrücklich in nicht diebischer oder sonstwie verberecherischer Absicht ... sicher mein ava trägt Haut und auf meinen Fotos ist manchmal auch viel davon zu sehen *gg* ... gewiss hat ein Mensch in vielen Arbeitsstunden diese Haut gemacht .. aber ich hab sie ehrlich bezahlt und ich nehme nicht an, dass sie zu dem Zweck geschaffen wurde damit sie niemand sieht. Dasselbe gilt für Kleidung und andere attachments. Pixel nutzen sich doch nicht ab wenn sie betrachtet werden!! LG Jad
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Danziel Lane
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08-24-2009 02:07
From: someone @ Torben ..was hast das mit avatarbilchen zu tun ??  ) Eine ganze Menge. Zum einen: du wirst wohl nie bestraft werden, wenn du Bilder in SL klaust. Zum anderen: es gibt dennoch Gesetze gegen den Pixelklau, wenn sie auch international kaum durchsetzbar sind From: someone Allegmeine Frage ..das was ich von SL sehe sind pixel... viel mehr als eben dieselben nach eigenem Gutdünken rumschubsen kann man dort ja eh nicht. Die Pixel, die du siehst, sind von einem Menschen in dem Arrangement zusammengesetzt worden. Das hat ihn Zeit und Geld gekostet. Beispiel: Ich fotografiere. Wenn ich ein Fußballfoto mache, dann ist da Action drauf, formatfüllend, gut eingestellter Hintergrund, der Ball im Bild, die Gesichter der Fußballer erkennbar, ihre Emotion und ihr Einsatz erkennbar, die meisten Füße in der Luft, das Bild gut komponiert usw. usw. Viele glauben, sie könnten mit ihren Digicams ähnliches machen, stimmt aber nicht. Der Unterschied ist: es hat mich viel gekostet, das so zu können: 35 Jahre Fotografie-Erfahrung, sehr kritischer Umgang mit meinen Bildern, eine Ausrüstung die 3000 Euro mehr kostet, und jede Menge Ahnung, wie man ein gutes Sportfoto macht, sowie viel Zeit auf dem Sportplatz, im Kontakt mit den Sportlern und später am PC mit Photoshop, auch ein Programm, das nicht billig ist. Wenn ich das Foto im Web oder in SL vorzeige, sind es Pixel. Nichts anderes. Die Welt für die kreativen Menschen ist im Umbruch. Ich kann heute meine Arbeit nicht mehr schützen. Wenn ich das Foto vorzeige, ist es weg, ist es nicht mehr meins, weil es jedermann im Internet kopieren kann. Bedeutet: wenn ich nicht aufpasse, werde ich für meine Arbeit, für meine Investiton in Kamera, Objektive und Software, für meine Zeit und für mein Können nicht mehr bezahlt. Dann kann ich von so einer Arbeit nicht mehr leben. Kreative Arbeit kann nach den alten Methoden und Gesetzen nicht mehr geschützt werden. Es gibt neue Ideen, wie kreative Menschen von ihrer Zeit, Erfahrung, Können und Arbeit leben könnten, aber solange die Gesetze auf einem alten technischen Stand basieren, muss man sich anders schützen davor, mit seiner Arbeit Zeit zu vergeuden. Torben hat gut geschildert, was abgehen könnte, wenn man versucht, seine Rechte an seiner Arbeit zu bekommen. Das ist der Hintergrund. Die Kreativen leben davon, dass man ihre Arbeit sieht, aber die Technik heute bedeutet: was ich sehe, habe ich auch schon im Speicher meines PC. Wir werden irgendwann sicher neue Regeln haben, wie kreative Menschen von ihrer Arbeit leben können, die Alternative wäre, dass sie entweder hungern, oder was anderes arbeiten und die schönen Dinge von Menschen hergestellt werden, die es nicht so gut können und schnell und ungenau was "hinhauen". Unsere Welt könnte ärmer werden um die schönen Dinge, die kreative Menschen schaffen können, wenn wir weiterhin alte Gesetze haben, die nicht durchsetzbar sind, oder wenn das Klauen der schönen Dinge mehr und mehr als normal empfunden wird. From: someone Was ist denn so schlimm daran, wenn man mit eben diesen pixeln etwas spielt . .. Es wäre - extremes Beispiel - wie wenn du in den Louvre gehst und der dortigen Mona Lisa einen Schnurrbart malst mit deinem Edding. Solange du das privat machst mit einer Kopie, ist das ja nicht weiter schlimm. Aber privat in SL geht nicht. Wenn du das in SL machst, dann haben es alle Avatare, die es sehen, im Speicher ihres PC, und damit ist es verbreitet, verwertet, genutzt im Sinne der jetzt gültigen Gesetze. Der Künstler der Mona Lisa, dem ist es heute egal, wenn du das machst. Der Creator eines schönen Skin muss nicht unbedingt einverstanden sein damit. From: someone wohlgemerkt und ausdrücklich in nicht diebischer oder sonstwie verberecherischer Absicht ... Eine gute Absicht billigt nicht immer das Verhalten. Du hast gesehen im anderen Thread, wie etwas, was du als gute Absicht verteidigt hast, andere Menschen beleidigt hat und sie in Situationen gebracht hat, sich gegen Unrecht verteidigen zu müssen. Gut gemeint ist nicht automatisch gut gemacht. From: someone sicher mein ava trägt Haut und auf meinen Fotos ist manchmal auch viel davon zu sehen *gg* ... gewiss hat ein Mensch in vielen Arbeitsstunden diese Haut gemacht .. Ja, und wenn du ein Foto davon in flickr einstellst, müsstest du in den "Credits" den Schaffer von Shape und Skin nennen, die Designer aller Kleidungsstücke und die Texturlieferanten und die Designer der Objekte im Hintergrund, sowie Linden Labs. Die alle haben mitgewirkt an deinem Bild und haben ein Recht darauf, genannt zu werden, so wie das auch im Abspann eines Hollywood-Films passiert. Dann wäre die Arbeitszeit und die Kreativität dieser Menschen wenigstens gewürdigt. Aber wer macht das schon? Es wäre der richtige Weg nach der derzeitigen Gesetzeslage, nach den Regeln der Fairness, aber niemand tut es. Klar, das Medienrecht muss bald geändert werden, weil die Technik nicht mehr zu dem passt, was Gesetz ist. From: someone aber ich hab sie ehrlich bezahlt Das ist der große Irrtum. Du hast das Nutzungsrecht bezahlt, nicht das Verwertungsrecht. Indem du die Skin bezahlt hast, darfst du sie verwenden für deinen Avatar, aber du hast nicht das Recht erworben, daraus Bilder zu machen und als dein Werk zu präsentieren und du hast nicht mal das Recht, diese Skin zu verändern. Du magst 2000 L$ bezahlt haben, also vielleicht 7 Euro. Dafür hat der Creator etliche Stunden mit Photoshop gearbeitet, hat lange gelernt, hat Zeit und Kosten für gute Ausgangsfotos investiert und und und. Was du gekauft hast, ist das Recht, die Skin mit deinem Avatar herumzutragen und vorzuzeigen in SL. Das Recht, deinen Ava zu fotografieren und bei flickr, hast du streng genommen gar nicht. OK, man kann das als Nutzung durch Linden Labs verstehen, die ja aufrufen, flickr - Fotos zu machen. Aber die haben ja per TOS das Recht zur Nutzung. Die Sache ist verzwickt. Sie ist nicht einfach lösbar. Natürlich mag ich auch flickr-Fotos und mach selbst welche. Aber ich weiß, dass ich nicht das automatische Recht dazu habe, ich bemühe mich redlich, den anderen nicht negativ darzustellen und ich werde sofort reagieren, wenn mich jemand bittet, ein Foto nicht zu zeigen ... ich nehms raus, und ich werde nicht ein Wort deswegen argumentieren. Wir nutzen gemeinsam eine wunderbare kreative Welt, aber wir sollten nicht davon ausgehen, dass wir das Recht haben alles zu machen was möglich ist, wir sollten fair miteinandern umgehen und wir sollten auch an Lösungen arbeiten, den kreativen Menschen, die noch wirklich schöne Dinge schaffen können, einen gerechten Lohn für ihre Zeit zu geben. From: someone Dasselbe gilt für Kleidung und andere attachments. Pixel nutzen sich doch nicht ab wenn sie betrachtet werden!! Niemand wird dich wirklich verfolgen, wenn du fair umgehst mit den Dingen. Ja, sie sind zum Anschauen gemacht. ABER: Es sind mehr als Pixel. Auch die Mona Lisa im Louvre ist mehr als eine Ansammlung von Farbpigmenten (Pixeln). Der Mensch, der die Pixel angeordnet hat, verdient Anerkennung. Und die bekommt er nicht, wenn man seine Arbeit nur als Pixel betrachtet und damit herabwürdigt. Dadurch verlieren nämlich auch immer mehr wirklich gute kreative Menschen die Lust, wirklich schöne Dinge zu machen. Man kann es teilweise in SL beobachten: jedermann glaubt, sein Grundstück bebauen zu können. Es gibt wunderschöne Sims, es gibt aber auch solche, wo ich lieber die Augen zu mache und wegteleportiere. Und dennoch, die Menschen - auch die die hässlichen Sims bebaut haben - sind stolz auf ihre Leistung. Viele von ihnen lernen und machen es das nächste Mal besser und schöner. Aber die wirklich schönen Dinge bekommen wir nur, wenn wir fair sind zu den Menschen, die sie schaffen können.
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Jadzia Barzane
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08-24-2009 02:37
danke Danziel irgendwie finde ich das würde zuweitgehen .... Beispiel .. ich mach in SL ein Foto wo mehrere avas zu sehen sind .. soll ich dann hingehen und jeden einzelnen fragen wo er seine Haut gekauft hat, seine Haare und alles andere was er am Leibe trägt ??.. damit ich dann in flickr unter das Bild einen ellenlangen Quellennachweis schreiben kann, den vermutlich nie einer lesen würde?? .. für mich sind Haut und dergleichen persönliche Dinge. Ich z.B. möchte nicht jedem auf die Nase binden wo ich meine Sachen erstanden hab  ) Das mindert in keinster Weise die Anerkennung und Würdigung der Arbeit des Herstellers, indem ich eben seine Sachen kaufe zeige ich doch, dass sie mir gefallen. In RL lauf ich auch mit Kleidung rum und werd sogar gelgegentlich fotografiert .. aber ich pflege die Preisettiketten und Herstellerschildchen abzureissen bevor ich sie anziehe *grins* LG Jad
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Danziel Lane
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08-24-2009 04:53
From: Jadzia Barzane danke Danziel irgendwie finde ich das würde zuweitgehen .... Beispiel .. ich mach in SL ein Foto wo mehrere avas zu sehen sind .. soll ich dann hingehen und jeden einzelnen fragen wo er seine Haut gekauft hat, seine Haare und alles andere was er am Leibe trägt ?? Bist du schon mal im Kino geblieben, bis der Abspann wirklich zu Ende war? Dann wird dir klar, dass in so einem Werk wirklich jeder genannt wird, der irgendwie kreativ an dem Film mitgewirkt hat. Das ist ja gerade die Zwickmühle, in der wir sind: wenn du absolute Legalität deiner Handlungen willst, dann musst du wirklich jeden nennen. Andererseits tut das tatsächlich keiner. Ich bin deshalb bereit, ein veröffentlichtes Bild immer und ohne jeden Kommentar zurückzuziehen. Aber zur Zeit leben wir damit, dass die Technik und die Idee, wie man kreative Arbeit würdigen (und bezahlen kann) auseinanderklaffen. From: someone Ich z.B. möchte nicht jedem auf die Nase binden wo ich meine Sachen erstanden hab  ) Siehst du, damit machst du dich, dein Wohlbefinden und deine Meinung wieder zum Maßstab. Du musst aber damit leben, dass du die absolute Absolution für so eine Aktion niemals bekommen kannst, auch wenn es praktisch jeder (auch ich) so macht wie du. From: someone Das mindert in keinster Weise die Anerkennung und Würdigung der Arbeit des Herstellers, indem ich eben seine Sachen kaufe zeige ich doch, dass sie mir gefallen. Genau dieses "Argument" geht allen Kreativen ziemlich auf den Keks. Mir sind schon hunderte von Fotos geklaut worden, teilweise haben sich andere als die Fotografen im Internet genannt. Wenn ich anfrage, dann kommt viel zu häufig die Antwort: "Aber ich zeige doch gerade durch die Veröffentlichung und die Einbeziehung in meine Webseite Anerkennung und Würdigung." Nein, dadurch, dass sich jemand anders zum Schöpfer meiner kreativen Arbeit macht, würdigt er mich nicht. Klar mag ich jeden meiner Kunden, der mir ein Foto abkauft, aber ich mag ihn nicht mehr wirklich, wenn er seine Würdigung so zeigt, dass er das Foto auf seiner Webseite zeigt und dann vielleicht auch noch behauptet, er sei der Fotograf. Ich weiß, so weit gehst du nicht, aber es kommt von diesen Leuten genau dein Argument. From: someone In RL lauf ich auch mit Kleidung rum und werd sogar gelgegentlich fotografiert .. aber ich pflege die Preisettiketten und Herstellerschildchen abzureissen bevor ich sie anziehe *grins* Für die wirklich guten Designer zahlst du dann aber auch entsprechend. Die Designer, die für ein Kleid von der Stange kreativ tätig waren, sind honorarmäßig abgefunden worden, bei einem Kleid von Dior (oder wie sie heißen) zahlst zu ziemlich kräftig dafür, dass du es vorzeigen darfst. Und es gibt eben den Unterschied: Kleidung in SL ist wesentlich mehr ein kreativer Prozess und weniger ein Produktionsprozess als Kleidung im RL. Unser Urheberrecht bedarf sicher einer Überarbeitung, um dem technischen Stand der Dinge gerecht zu werden. Es wird aber von der Medienindustrie sehr befürwortet, es so zu lassen, wie es ist. In diesem Dilemma gibt es kaum eine Chance für dich, es wirklich allen Gesetzen entsprechend zu tun und von irgendwem die Bestätigung zu bekommen, dass du es richtig machst. Sei einfach fair zu den Menschen, gib dir Mühe, sie gut aussehen zu lassen, dann werden die es mögen, wenn du ihre Avatar-Bilder vorzeigst, egal, ob du das darfst oder nicht.
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Jadzia Barzane
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Join date: 31 May 2008
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08-24-2009 07:37
vielen Dank Danziel .. nun das hab ich bisher getan und gedenke nicht daran etwas zu ändern .. nur noch eine allgemeine Frage ...welches Gesetz würde bei einer evtl. Klagen denn überhaupt gelten, USA LL Standort oder CH ??
LG Jad
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Torben Trautman
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08-25-2009 10:49
From: Jadzia Barzane @ Torben ..was hast das mit avatarbilchen zu tun ??  ) Eigentlich wollte ich nur mal was lustiges erzählen (unterer Teil) aber gleichzeitig (erster Teil) auch darauf hinweisen, dass juristische Probleme oft extrem kompliziert und vielschichtig sind. Es gibt einen großen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen und das gilt schon, wenn nur zwei Parteien im selben Land betroffen sind. Deshalb sagt man ja auch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand..." Wenn dann auch noch mehrere Staaten, unterschiedliche Rechtssysteme und unterschiedliche Gesetze betroffen sind, wird es extrem schnell unübersichtlich. Und um die Verwirrung zu steigern, muss sich ja nicht zwangsläufig der Richter im betroffenen ausländischen Staat an internationale Übereinkünfte halten. From: Jadzia Barzane welches Gesetz würde bei einer evtl. Klagen denn überhaupt gelten, USA LL Standort oder CH ?? Das willst Du gar nicht wissen lol... Hier gilt das Gleiche wie oben erwähnt. Das kann im Einzelfall ganz schön kompliziert werden. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Streitsache, den Wohnorten und der Art der beteiligten Parteien, internationalen Übereinkünften und vielen anderen Faktoren. Wenn jetzt der Skin-Designer aus Burkina Faso Dich verklagen will, weil Du auf einem amerikanischen Server als Schweizer Daten gespeichert und damit möglicherweise schutzwürdige Interessen verletzt hast... An dem Verfahren würde ich nicht beteiligt sein wollen. Off-Topic (halbwegs): Nachdem ja schon gelegentlich zur Vorsicht bei bestimmten Themen geraten wurde. Es liegt in der Sache eines Diskussionsforums, dass Leute diskutieren und Meinungen vertreten. Manchmal sind diese Meinungen belegbar, manchmal eher auf Vermutungen gestützt und manchmal auf den ersten Blick als eher abwegig erkennbar. Aus der Natur eines Diskussionsforums ergibt sich (meiner Meinung nach <- lol) in der Regel, dass ein Hinweis darauf, dass man nur seine Meinung ausdrückt, nicht erforderlich ist. Formulierungen wie "ich könnte mir vorstellen", "vermutlich" oder "das ist wahrscheinlich so und so" unterstreichen das nur. Gefährlich wird es nur, wenn man Tatsachenbehauptungen aufstellt und diese sich dann als falsch herausstellen, dann aber auch eher für jemanden, der ein Fachmann in dem betroffenen Bereich ist oder aber, wenn man etwas unterstellt, dass dann beleidigend sein könnte (z.B. aus der Luft gegriffene Bemerkungen zu Danziels hirnorganischem Status, die schon aus dem Kontext nicht den Eindruck vermitteln, dass die Sorge um Danziels Gesundheit im Vordergrund steht). Deshalb an der Stelle nur mal ein Hinweis... Wenn Du es ganz genau wissen willst, kann Dir nur ein Anwalt eine konkrete Rechtsberatung erteilen. Dafür ist allerdings auch eine sehr konkrete Fragestellung erforderlich. Sonst sagt Dein Anwalt: "Das ist vermutlich so und so..." oder mit etwas Glück: "Das ist höchstwahrscheinlich so und so..." Vor Gericht und auf hoher See... Liebe Grüße!
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Jadzia Barzane
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08-25-2009 11:10
danke Torben ehrlich gesagt so einen Prozess möchte ich auch nicht erleben *grins* deswegen hab ich ja überhaupt erst gefragt  )) Wenn ich die Antworten richtig verstanden haben bewegen wir uns derzeit in einer Grauzone, da unsere weisen Vorväter es verabsäumt haben, Gesetze für etwas wie SL zu erlassen.. sorry ein kleines Grinsen kann ich mir beim besten Willen nicht verbeissen  ) LG Jad
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SeeYouVery Soon
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Auflösung
08-25-2009 14:14
Vorerst einmal eine Kurzfassung, da ich für eine detaillierte Antwort mit sinnvoller Begründung leider gerade keine Zeit finde: - Recht am eigenem Bild als Ava: Absolut denkbar, wenn der Avatar entsprechend individuell gestaltet ist. Bei einem Newbie Ava sicher nicht. - Als Ava strafrechtlich / zivilrechtlich relevant beleidigt werden: Ist möglich. Jedenfalls, wenn man den Ava / Foren-Nickname / etc schon eine gewisse Zeit benutzt und damit eine Art virtuelle Persönlichkeit aufgebaut hat. Unter "spontanen Pseudonymen", zB einmaliger Kommentar in einem Blog unter einem neuen Pseudonym, kann man nicht beleidigt werden. Halte ich für unrichtig, bin der Meinung, dass auch das möglich ist. - Problem Ava-Kleidung auf Fotos: From: Jadzia Barzane danke Danziel irgendwie finde ich das würde zuweitgehen .... Beispiel .. ich mach in SL ein Foto wo mehrere avas zu sehen sind .. soll ich dann hingehen und jeden einzelnen fragen wo er seine Haut gekauft hat, seine Haare und alles andere was er am Leibe trägt ??.. damit ich dann in flickr unter das Bild einen ellenlangen Quellennachweis schreiben kann, den vermutlich nie einer lesen würde?? .. für mich sind Haut und dergleichen persönliche Dinge. Ich z.B. möchte nicht jedem auf die Nase binden wo ich meine Sachen erstanden hab  ) Das mindert in keinster Weise die Anerkennung und Würdigung der Arbeit des Herstellers, indem ich eben seine Sachen kaufe zeige ich doch, dass sie mir gefallen. In RL lauf ich auch mit Kleidung rum und werd sogar gelgegentlich fotografiert .. aber ich pflege die Preisettiketten und Herstellerschildchen abzureissen bevor ich sie anziehe *grins* LG Jad Sehe ich genauso. Auch im RL sind Kleidungsstücke ab einem gewissen Grad an Individualität urheberrechtlich geschützt. Beim Kleiderkauf wird über Verwertungsrechte typischer Weise kein Wort verloren. Der Käufer reicht Geld oder die Kreditkarte über das Verkaufspult, der Verkäufer die soeben erstandenen Kleidungsstücke. Freundliche Verkäufer bedanken sich und wünschen viel Spaß mit den neuen Kleidern. Es gibt also keine ausdrückliche Vereinbarung zu den Verwertungsrechten. Trotzdem würde niemand auf die Idee kommen, zB unter den Mitarbeiterfotos auf der Unternehmenswebsite alle Labels der sichtbaren Kleidungsstücke aufzulisten. Muss man in der Regel auch nicht. Ist im SL sicher nicht anders. Soviel vorab. Nachvollziehbare Begründungen kommen, sobald ich mehr Zeit habe.  LG SYVS
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Antonia Ling
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Worüber man sich so Gedanken machen kann...
08-26-2009 03:56
...Auch im RL sind Kleidungsstücke ab einem gewissen Grad an Individualität urheberrechtlich geschützt. Beim Kleiderkauf wird über Verwertungsrechte typischer Weise kein Wort verloren...
Das verstehe ich jetzt nicht so recht. Klärt mich bitte auf. Wäre jetzt ja wirklich zu lustig, wenn z.B. bei jedem Kaufvertrag über eine Hose erst über den bestimmungsgemäßen und rechtskonformen Gebrauch dieses Kleidungsstückes rechtssicher verhandelt werden müsste. Z.B. wann, wo und bei welcher Gelegenheit ich sie trage und womit ich sie evtl. kombiniere darf, ob ich Flicken aufnähen kann, ob ich sie wegen nicht ganz normgerechter Beinlänge evtl. etwas kürze oder gar ganz brutal aus der langen Hose eine Shorts mache.
Vor allem - welche Rechtsposition nimmt in der Kette der Beteiligten der/die Verkäufer/in ein?
Oder ist es die Zusammenstellung von Hose A mit Oberteil B unter Berücksichtigung von einem Paar Schuh C die gemeint ist (nicht zu vergessen Socken, Slip und evtl. Schal)?
Aber vielleicht wurde ja auch mehr an Stoffmuster und Schnitt gedacht?
Zur Verdeutlichung stelle ich mir jetzt einmal einfach ein supertolles, richtig geiles Top vor.
Das Stoffmuster wurde von einem aufstrebenden Jungdesigner entwickelt, der schon jetzt einen unverkennbaren und vor allem wiedererkennbaren Stil entwickelt hat. Dieser freiberuflich tätige Designer hat auf Grund seines visionären Könnens bereits eine Geschäftsbeziehung mit einem bekannten skandinavischen Modelabel mit vielen Filialbetrieben in ganz Europa.
Dort findet das Stoffmuster großen Anklang und eine Modedesignerin (frisch von der Modefachschule) zaubert unter Einbeziehung des tollen Stoffmusters ein Top mit revolutionären Schnitt, welcher ebenfalls sofort großen Anklang in der Chefetage findet. Die Stoffproduktion startet und in China laufen die Nähmaschinen heiß.
Begleitend kommt in Europa in bekannter Manier eine großangelegte Werbekampagne - entwickelt von einer weltweit operierenden Public-Relation-Agency und realisiert mit international agierenden Top-Models - ins Rollen. Bald sieht man Abbildungen des Oberteils überlebendsgroß dargestellt an jeder Bushalltestelle - auf jedem Bahnsteig - an jeder Litfasssäule.
Der Verkauf läuft an - die Tops werden in den Filialbetrieben von hysterischen Teenagnern unter Einsatz roher Gewalt und ohne Rücksicht auf irgendwelche Verluste quasi von den Ständern und aus Regalen gerissen, selbst vor den Schaufensterauslagen machen sie nicht halt. Dramatische Szenen spielen sich vielerorts ab - lassen Erinnerungen aufkommen an ähnliche Vorkommnisse, als Karl Lagerfeld... nein, das führt jetzt zu weit.
Schlussendlich kommt nun erst der/die Verkäufer/in - evtl. eine völlig überforderte, dafür unterbezahlte 400.00 EUR-Kraft - ins Spiel. Und ich frage mich an dieser Stelle: Wem gehört jetzt das Schwein?
Und man könnte den Faden ja noch weiter spinnen. Was heute unter 'Haute Couture' auf den großen Modemessen in Paris, Londen und Mailand präsentiert wird, findet man kurze Zeit später in leicht abgewandelter Form als tragbare Mode bezeichnet in den Katalogen von Kleckermann, Qualle und ähnlichen Anbietern wieder. Viel Spaß beim Klagen - bis da ein Urteil durch sein dürfte, hat sich die Mode schon dreimal gewandelt... und mein tolles Designertop aus dem tollen Designerstoff ist auch schon längst in der Altkleidersammlung gelandet.
Nein - das war alles nicht ganz ernst gemeint. Aber ich muss mich manchmal arg wundern, wie bierernst hier manche Dinge angegangen werden. Urheberechte am eigenen Avatarbild - einer beliebigen, mal mehr - mal weniger gelungenen Ansammlung von Pixeln. Entweder in Eigenleistung selbst gebastelt, mal durch Ankauf vorgefertigter 'Haut', 'Gestalt' und Haaren zusammengestellt - in Sekunden änderbar durch Wechsel aller oder einzelner dieser Komponenten - also auf einen derart lustigen Gedanken bin ich noch nie gekommen.
Jeder Spieler in SL kann zu jeder Zeit völlig unbemerkt 'Screenshots' anfertigen und diese ausdrucken und sich von mir aus über das Bett hängen oder irgendwo im weltweiten Netz veröffentlichen - ja und? Wo ist da ein Problem, welcher nachweisbare wirtschaftlicher Schaden, welcher 'Imageverlust' eines realen Lebewesens entsteht dadurch?
Soweit das Bild nicht in einer evtl. pikanten Situation (ich habe schon mal etwas von Pixel-Sex in Second Life gehört) aufgenommen wurde und dieses unter Nennung des in der Regel anonymisierten Avatarnamens verbreitet wird und dadurch dem/der Spieler/in evtl. peinlich sein könnte - ist das Ganze doch ziemlich banal - oder?
Irgendwie muss ich immer wieder an meine weise Großmutter denken, die mehr als einmal sagte: 'Man kann auch alles übertreiben...' Und das war lange vor 'Erfindung' der virtuellen Welten.
Einen sonnigen Tag! AL
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SeeYouVery Soon
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Erklärung
08-26-2009 05:47
From: Antonia Ling ...Auch im RL sind Kleidungsstücke ab einem gewissen Grad an Individualität urheberrechtlich geschützt. Beim Kleiderkauf wird über Verwertungsrechte typischer Weise kein Wort verloren...
Das verstehe ich jetzt nicht so recht. Klärt mich bitte auf. Wäre jetzt ja wirklich zu lustig, wenn z.B. bei jedem Kaufvertrag über eine Hose erst über den bestimmungsgemäßen und rechtskonformen Gebrauch dieses Kleidungsstückes rechtssicher verhandelt werden müsste. Hast Du meinen Text weitergelesen? Ich hätte es doch gleich erklären sollen  und nicht wegen Zeitmangel aufschieben...  From: SYVS Trotzdem würde niemand auf die Idee kommen, zB unter den Mitarbeiterfotos auf der Unternehmenswebsite alle Labels der sichtbaren Kleidungsstücke aufzulisten. Muss man in der Regel auch nicht.
1. Kleidung (sowohl RL als auch SL) ist als Werk der bildenden Künste urheberrechtlich geschützt, wenn eine gewisse Individualität gegeben ist. 2. Urheber kann bestimmen, wie sein Werk verwertet werden darf 3. Beim Kleidungskauf wird kein Wort über die Verwertung verloren. Es besteht also zwischen dem Käufer der Kleidung und dem Urheber (weder direkt noch via zusätzlichen Vereinbarungen innerhalb der gesamten Handelskette) keine ausdrückliche Vereinbarung, welche Verwertungshandlungen gesetzt werden dürfen. 4. Eine Übertragung der Verwertungsrechten kann sich aber nicht nur aus einer ausdrücklichen Vereinbarung, sondern auch aus dem Vertragszweck ergeben (wichtig, weil sonst müsste man jede noch so offensichtlich angestrebte Verwertungsart jedes Mal extra vereinbaren, was im alltäglichen Wirtschaftsleben eine katastrophal umständlich wäre). Ergebnis: - Wenn ich privat Kleidung verkaufe, wird es im Regelfall vom Vertragszweck gedeckt sein, dass ich diese modifiziere, mich darin fotografieren lasse etc - Wenn ich aber bei einem Haute Couture Designer Kostüme für Filmaufnahmen (zb 5. Element - Kostüme von Jean-Paul Gautier) bestelle, darf ich ohne gesonderte Vereinbarung diese Kostüme als Filmemacher nicht nach meinem Geschmack verändern, da dies vom Vertragszweck "Designerkleidung als Filmkostümierung" nicht gedeckt ist. LG SYVS
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Danziel Lane
Ich mag SL - I love SL
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08-26-2009 13:42
Danke Sehdichsehrbald, ich war ja auch der Meinung, dass der Vergleich mit gekaufter RL-Kleidung hinkt. Da ist der Designer bezahlt und die Verwendung der Sache jedermann klar. Wenn man was Exklusives haben will - ich brachte das Beispiel Dior - dann muss man tiefer, sehr viel tiefer in die Geldbörse greifen. Und wenn wir dann Bilder (oder Videos) machen oder vorzeigen, dann ist das was anderes als das Partyfoto im RL, wir nutzen dann die Ergebnisse mehrere Designer zu einem neuen Werk, darum brachte ich das Beispiel Hollywoodfilm, wo ja auch der Designer, die Kostümschneiderin und die Friseuse im Nachspann genannt werden, da sie Werke für ein Gesamtkunstwerk schaffen. Meine Befürchtung - außerhalb der juristischen Diskussion - geht dahin, dass kreative Menschen, die wirklich richtig gute und schöne Sachen machen können, in Zukunft immer weniger Lust dazu haben werden, weil das Klauen so einfach ist und jedermann es tut, und sie deshalb kaum eine Chance haben, eine Bezahlung für ihre Arbeit zu bekommen, von der sie leben können. Und ja, auch im RL darf ich nicht alles fotografieren und veröffentlichen. Da ich Sport fotografiere, hab ich weniger mit Designerkleidung zu tun, aber ich habe schon mehrmals bei Architekten nachfragen müssen, ob sie mit der Ablichtung ihrer Bauwerke einverstanden sind, bevor ich ein Foto verkaufen konnte (bzw. die Agentur hat nachgefragt, bevor der Vertrag unterzeichnet wurde). From: someone 4. Eine Übertragung der Verwertungsrechten kann sich aber nicht nur aus einer ausdrücklichen Vereinbarung, sondern auch aus dem Vertragszweck ergeben (wichtig, weil sonst müsste man jede noch so offensichtlich angestrebte Verwertungsart jedes Mal extra vereinbaren, was im alltäglichen Wirtschaftsleben eine katastrophal umständlich wäre). Das sehe ich auch so, wie vielleicht die meisten. Allerdings fallen mir hier die USA mit ihren Produkthaftungsgesetzen ein. Das geht doch in die Richtung, dass Offensichtliches eben nicht so offensichtlich ist. Es kreisen die Urban Legends über erfolgreiche Klagen von Katzenbesitzern, die ihren Liebling in der Mikrowelle trocknen wollten, und wegen des Ergebnis dann den Hersteller der MW verklagten und gewannen. Auch in unsere - übersetzten - Gebrauchsanweisungen schleicht sich ja mitlerweile ein Wust Erklärungen ein, was man alles NICHT mit dem Produkt tun soll. Letztens, beim Lesen einer Gebrauchsanweisung eines Netzteils hab ich wieder laut gelacht, welche Verwendungen da nicht empfohlen werden. 
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I script, I teach, I build, I lag (R), I crash (TM). ... But then I relog.
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