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Österreichisches RL Treffen am Samstag den 15. August

Jadzia Barzane
Registered User
Join date: 31 May 2008
Posts: 155
08-19-2009 12:00
danziel ...wo ich dir eine geistige oder wie auch immer Behinderung untstellt haben soll ist mir zwar entgangen .. aber ist es wirklich so schwer zu verstehen was ich meine ?.. ich gebrauch lieber wenige aber treffende und deutliche Worte als Seiten lang zu lamentieren und btw .. mir ist es völlig egal ob du nun von mir entäuscht bist ..als Silvio Mitläufer in dem scheinbar gewünschten Hickhack gegen aleco bin ich sowieso völlig unbrauchbar. Wenn das dein Ziel war mich dahingehend zu manipulieren ist es dir nicht gelungen.

Aber mal eine ganz sachliche Frage ...was hat das alles noch mit SL zu tun ?? SL Pixelfreiheit als Unterstützung der eigenen Glorie mag ja in game noch grad noch so druchgehen .. für den der sowas nötig hat .. und wenns dort nicht mehr reicht betreibt man ein Forum ??

Fakt ist aleco ist älter wie silvio und hat somit mehr Erfahrung, und ist imo entschieden der nettere Mensch!! Warum zum Kuckkuck darf man nicht davon profitieren ?? Warum darf er nicht posts in Frage stellen die fragwürdig sind ?? Er tut viel in SL für das Allgemeinwohl .. nicht nur die Hilfestation für newbies .. auch für die user seines Forums (in dem ich übrigens nicht mehr schreibe!!) ist er ein freundlicher und immer hilfsbereiter Ansprechpartner der mit Rat und Tat zu Seite steht. Dafür gebührt ihm Dank und Annerkennung und nicht kleinliches kindisches Niedermachen wie ich es hier immer wieder lesen muss.

LG
Jad
Danziel Lane
Ich mag SL - I love SL
Join date: 16 Jun 2007
Posts: 475
08-19-2009 12:16
From: someone
danziel ...wo ich dir eine geistige oder wie auch immer Behinderung untstellt haben soll ist mir zwar entgangen ..

Stichwort: Aufmerksamkeitsdefizit, Aleco nennt es Profilneurose

Die Psychologen nennen das, was Aleco meint, eine narzistische Persönlichkeitsstörung, das ist eine Geisteskrankheit und du diagnostizierst die ebenfalls. Einem Diskussionsgegner in einem Forum mit anderer Meinung aber guten Argumenten eine Geisteskrankheit öffentlich unterstellen, damit hast du deutlich eine Grenze überschritten.

From: someone
aber ist es wirklich so schwer zu verstehen was ich meine ?

Ja.

From: someone
ich gebrauch lieber wenige aber treffende und deutliche Worte als Seiten lang zu lamentieren und btw ..

Und ich bringe lieber Argumente, statt die anderen nieder zu machen und anzupöbeln.

From: someone
mir ist es völlig egal ob du nun von mir entäuscht bist ..

Nein, ich bin nicht von dir enttäuscht, ich habe mich getäuscht in dir und das ist nun zu Ende.

From: someone
als Silvio Mitläufer in dem scheinbar gewünschten Hickhack gegen aleco bin ich sowieso völlig unbrauchbar.

Wenn Aleco einen einzigen Post mal unkritisiert stehen lassen würde, würde das mit dem Hickhack ganz schnell aufhören.
Schau dir die letzten 20 Ankündigungen an und schau, wer gehackt hat.

From: someone
Aber mal eine ganz sachliche Frage ...was hat das alles noch mit SL zu tun ??

SL ist Kommunikation und dies ist Kommunikation.

From: someone
. und wenns dort nicht mehr reicht betreibt man ein Forum ??

Frag Aleco, der hat eines gekauft, als es nicht mehr reichte. Ich hab kein Forum für SL.

From: someone
Fakt ist aleco ist älter wie silvio

Hier im Forum macht Silvio den reiferen Eindruck.

From: someone
und hat somit mehr Erfahrung,

Das ist deine Meinung, die hab ich und alle anderen zur Kenntnis genommen.

From: someone
Warum zum Kuckkuck darf man nicht davon profitieren ??

Du darfst gerne davon profitieren, aber warum müssen dazu andere runtergemacht werden?

From: someone
Warum darf er nicht posts in Frage stellen die fragwürdig sind ??

1. Weil er hier nichts anderes macht.
2. Weil sie nicht fragwürdig sind.

From: someone
Er tut viel in SL für das Allgemeinwohl ..

Er HAT viel getan, zur Zeit erlebe ich ihn nur niedermachend, negativ kritisierend und aggressiv gegen Linden Labs.

From: someone
nicht nur die Hilfestation für newbies .. auch für die user seines Forums (in dem ich übrigens nicht mehr schreibe!!)

OK, sagen wir es also noch mal: Aleco hat ein Forum, Aleco hat eine Hilfestation.
Wenn das gesagt werden darf, warum darf Silvio nicht?

From: someone
ist er ein freundlicher und immer hilfsbereiter Ansprechpartner der mit Rat und Tat zu Seite steht.

Das ist das, was die Leute hier im Thread mit Dr. Jekyll und Mr. Hyde gemeint haben: In seinem Forum trägt er eine andere Maske als hier.
Und du selbst hast mir gesagt, wie rabiat er in seinem Forum auf Unerwünschtes reagiert.

From: someone
Dafür gebührt ihm Dank und Annerkennung und nicht kleinliches kindisches Niedermachen wie ich es hier immer wieder lesen muss.

Er würde Dank und Anerkennung bekommen, wenn er nicht permanent Krieg gegen alle anderen Forenbetreiber und Projekt-Mitarbeiter führen würde.
Da er alles und jeden niedermacht, der hier ein Projekt oder eine Aktion vorstellt, verscherzt er sich Dank und Anerkennung.


Eine persönliche Bitte Jad: Wenn mir jemand ein Aufmerksamkeitsdefizit oder einen anderen geistigen Schaden unterjubeln will, dann empfinde ich das als sehr sarkastisch einen solchen Post mit "Liebe Grüße" zu unterzeichnen. Liebe Grüße passen für mich nur, wenn der Post auch lieb gemeint war.
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Danziel Lane
Ich mag SL - I love SL
Join date: 16 Jun 2007
Posts: 475
08-19-2009 12:22
Jadzia, ein Beispiel aus diesem Thread:

Euer Angriffspunkt ist: Silvio hat entschieden, dass die Bilder nur nach Registrierung zu sehen sind und er macht das aus niederen Absichten.

Nun trat ein Teilnehmer hier auf und sagte:

Nicht Silvio hat das entschieden, sonder wir, die Teilnehmer, Fotografen und Fotografierten haben das so entschieden und haben Silvio gebeten, es so und nicht anders zu machen.

(Aussagen nach meinem Verständnis gekürzt)

Es gibt also eine Augenzeugenaussage, dass ihr komplett auf dem falschen Kurs seid mit eurer Aussage und dem daraus abgeleiteten Angriff auf Silvio.

Nun gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Man könnte den Zeugen einen Lügner nennen
2. Man könnte schnell einen Alt installieren und als Teilnehmer hier präsentieren mit der Aussage, die Teilnehmer hätten das ganz anders gewollt
3. Man könnte sagen: auch wenn Silvio das gar nicht so entschieden hat, ich möchte das aber so, damit ich meine Meinung nicht ändern muss
4. Man könnte sagen: Aleco ist älter als Silvio, der muss das besser wissen.
5. Man könnte sagen: Silvio hat das sowieso verdient, egal ob wir Recht haben oder nicht, weiter drauf auf Silvio!
6. Man könnte alle, die das verstanden haben anklagen, plappernde Mitläufer mit Aufmerksamkeitsdefizit zu sein ...
7. Man könnte jetzt einfach aufhören zu posten in dieser Sache, weil, einen Rückzieher machen, und sei er noch so klein, das geht einfach nicht.
8. Ja. totstellen, nichts mehr schreiben zum Thema dann könnte man beim nächsten Event wieder auftrumpfen und es noch mal versuchen, das niederzuschimpfen.

... oder aber ...

Man könnte menschliche Größe zeigen und schreiben: OK, an der Stelle stimmt der Vorwurf (vielleicht) nicht. Wir zienen die Anklage erst mal zurück und überdenken, was von den Vorwürfen jetzt noch übrig ist.
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Antonia Ling
Registered User
Join date: 25 May 2008
Posts: 9
Um sich wieder einmal dem Thema anzunähern...
08-20-2009 01:20
Irgendwann anfangs des Beitrages ging es auch schon einmal um 'das Recht am eigenen Bild'. Das Thema interessierte und mitunter hilft ein Blick ins Gesetz zur Rechtsfindung.

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG)

§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Für mich wäre das ein Fall für § 23 Abs 1 Nr. 3. Solange niemand widerspricht das er fotografiert wird - was ja im Regelfall kaum unbemerkt bleibt dürfte außer bei Spannern vielleicht - erklärt der/die Betroffene sich durch konkludentes Handeln (stillschweigende Willenserklärung) - zumeist noch durch 'in Positur setzen' deutlich gemacht - mit der Abbildung und der Verbreitung und öffentlichen Zurschaustellung (siehe § 22 - 1. Satz) einverstanden.

Quellen: Internetauftritt des Bundesministeriums der Justiz, wikipedia

Ich hoffe, ich habe jetzt durch diesen Hinweis die bisherige äußerst sachliche geführte Diskussion nicht unnötig unterbrochen.


AL
Danziel Lane
Ich mag SL - I love SL
Join date: 16 Jun 2007
Posts: 475
08-20-2009 02:58
Danke Antonia, das sind genau die Regeln, um die es geht.

Und richtig, 23.1 und 23.3 sind die hier anzuwendenden Absätze, nach denen eine Veröffentlichung erlaubt ist.

Zu 23.1 gibt es eben noch die sogenannten "relativen" Personen der Zeitgeschichte, also solche, die nur für einen begrenzten lokalen oder gemeinschaftlichen (Berufs- oder Interessengruppe) Bereich eben zeitgeschichtliche Bedeutung haben. Für die ist eben eine Veröffentlichung im lokalen Bereich (z. B. Lokalzeitung, Vereinszeitung) oder gemeinschaftlichen Bereich (Community, Verbandspresse oder -webauftritt) möglich.
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SeeYouVery Soon
Registered User
Join date: 27 May 2008
Posts: 9
08-20-2009 03:14
Du liegst fast richtig, Antonia.

RECHT AM EIGENEN BILD
§ 23 (3) KunstUrhG wäre dann anwendbar, wenn die Teilnehmer ihre Einwilligung nicht ausdrücklich erteilt hätten.

In unserem Fall ist jedoch § 22 1. Satz KunstUrhG anzuwenden, da die Teilnehmer alle schon während der Aufnahmen ihr Einverständnis erklärt haben. Das haben mir MJay Juran, die Organisatorin des Treffens, und Magical Beaumont, die sich eh schon in diesem Thread geäußert hat, telefonisch bestätigt. Auch auf Slinside ist nachzulesen, dass sich die Teilnehmer über die Fotos freuen.
Wenn das Einverständnis vorliegt, benötigt man die Ausnahmen des §23 KunstUrhG, welche ja nur Situationen ohne ausdruckliche Einwilligung regeln, nicht.

Auch der Einwand von Aleco, dass zur zugangsgeschützten Veröffentlichung eine Sondereinwilligung notwendig wäre, ist jedenfalls für Fälle der kostenlosen Registrierung wie bei SLinside unrichtig.

KONKRETER FALL
Im konkreten Fall ist das aber ohnehin alles irrelevant, da nicht Silvio, sondern die Teilnehmer die Fotos selbst hochgeladen haben, sodass Silvio als Plattformbetreiber - selbst wenn die Aufnahmen rechtswidrig veröffentlicht worden wären - ohnehin keinesfalls haftet, solange er nicht von einem in seinen Rechten verletzten Rechtsinhaber zur Entfernung der Fotos aufgefordert wurde. auch dann haftet er nur, wenn er der Aufforderung nicht zeitgerecht Folge leistet und nicht zusätzlich entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Rechtsverletzungen setzt.

FOLGE
Alecos Vermutungen - in welchen er Silvio letztendlich rechtswidrige Handlungen unterstellt - sind daher unrichtig. Mit sinnvoller Diskussion, seriösem Hinterfragen bzw. unterstützenswertem Aufzeigen von Versserungsmöglichkeiten hat das absolut nichts mehr zu tun. Ganz im Gegenteil.

LG SYVS
SeeYouVery Soon
Registered User
Join date: 27 May 2008
Posts: 9
08-20-2009 03:24
Unabhängig vom konkreten Fall möchte ich noch auf eines hinweisen:

Wer ohne Rechtsexperte zu sein, Gesetze interpretiert oder sich auf irgendwelche Quellen im Internet verlässt, und lediglich auf dieser Grundlage basierend anderen Personen öffentlich Rechtsverletzungen vorwirft, begibt sich auf ein höchst gefährliches Terrain.
Sollten sich derartige Vorwürfe als unhaltbar erweisen, sind diese vom zu Unrecht Beschuldigten sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgbar. Wenn man zusätzlich Mitbewerber des zu Unrecht Beschuldigten ist, greift zusätzlich das Wettbewerbsrecht, was die Angelegenheit zumeist wesentlich verteuert.

Wie schnell man mal daneben liegt, zeigen Antonia und Danziel, die beide nur positives bewirken wollten, mit ihrem gut gemeinten Beispiel sehr deutlich.

LG SYVS
Danziel Lane
Ich mag SL - I love SL
Join date: 16 Jun 2007
Posts: 475
08-20-2009 04:14
Ah! Noch mal ein herzliches Danke, diesmal an Sehdichsehrbald.

OK, meine Präferenz für 23.1 und 23.3 bezog sich natürlich auf den Kenntnisstand, dass eine Einwilligung nicht oder nicht für jeden Fall vorliegt.

Ich ahne jetzt, warum Juristen in der Regel noch länger und ausführlicher texten als man mir das gewöhnlich ankreidet. :D

Die interessante Schlussfolgerung aus dieser Geschichte: man verlasse sich nicht auf sein Bauchgefühl oder alte Feindschaften, sondern mache immer eine gute Recherche, am besten bei Augenzeugen.

Interessant auch die Verquickung von nicht erlaubter Rechtsberatung mit dem Wettbewerbsrecht. Ich hab mich schon gefragt, warum Aleco selbst in diesem Thread nach der Auseinandersetzung mit der Technik und dem Auftritt des Salzburger Augenzeugen so ungewöhnlich still geworden ist ... nun ahne ich den Grund.

Meine Praxis in der Sportfotografie ist: Ich achte darauf, den Paragrafen 23 möglichst zu nutzen, also Sieger ins Bild zu bringen, Gruppen zu zeigen, Ambiente zu vermitteln, künstlerischen Mindestansprüchen zu genügen ... aber wenn es nur irgendiwe geht, lasse ich mir ein Model Release unterzeichnen (oder arrangiere eine allgemeine Erklärung mit dem Veranstalter), und dann gilt § 22, dann hab ich die Einwilligung. (Das war jetzt keine Rechtsberatung, auch nicht ansatzweise, sondern nur meine Meinung und meine Praxis)

Ich finde es gut, dass man auch aus Threads, die einen spektakulären Weg gegangen sind, am Ende dennoch was lernen kann.
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I script, I teach, I build, I lag (R), I crash (TM). ... But then I relog.
SeeYouVery Soon
Registered User
Join date: 27 May 2008
Posts: 9
08-20-2009 05:16
From: Danziel Lane
Meine Praxis in der Sportfotografie ist: Ich achte darauf, den Paragrafen 23 möglichst zu nutzen, also Sieger ins Bild zu bringen, Gruppen zu zeigen, Ambiente zu vermitteln, künstlerischen Mindestansprüchen zu genügen ... aber wenn es nur irgendiwe geht, lasse ich mir ein Model Release unterzeichnen (oder arrangiere eine allgemeine Erklärung mit dem Veranstalter), und dann gilt § 22, dann hab ich die Einwilligung.


Eine absolut vernünftige Vorgangsweise :)

LG SYVS
(Die ohnehin schon länger überlegt, ob sie nicht einmal speziell für SLinside User (andere wären natürlich auch willkommen ;) )ein Webinar zum Thema "Webforen & Recht" halten soll.)
Silvio Interflug
SLinside.com
Join date: 7 Nov 2006
Posts: 317
08-20-2009 06:34
Danke für die Hinweise SYVS. Sehr nett von Dir.
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Magical Beaumont
Registered User
Join date: 25 May 2008
Posts: 9
08-25-2009 13:52
Gute Ausführungen SYVS!
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