Welcome to the Second Life Forums Archive

These forums are CLOSED. Please visit the new forums HERE

Holländer sind fortschrittlicher im virtuellen Recht...

Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
10-22-2008 09:35
http://www.golem.de/0810/63111.html
http://www.heise.de/newsticker/Strafe-fuer-den-Diebstahl-von-virtuellen-Gegenstaenden-in-einem-Online-Spiel--/meldung/117765

Mal sehen, wann das zu uns schwappt. Bei den Gewinnen in SL ist der Anreiz ja noch größer, da überlegt man schon ein wenig, ob man seine RL-Identität preis gibt.

cu
Aleco
Joshua Philgarlic
SLinside.com
Join date: 29 Jan 2007
Posts: 143
10-22-2008 19:16
Klar bin ich der Meinung, daß virtuelle Güter geschützt gehören. Allerdings frage ich mich, in wiefern die beiden Artikel den wahren Inhalt des Urteils wiedergaben: Wurden die Burschen nun wegen dem Diebstahl von Amuletten verknackt, oder weil sie das Opfer mit einem ECHTEN (!) Messer bedroht und geschlagen haben??? Ich denke, das dürfte hier der ausschlagende Punkt sein - egal was der Staatsanwalt in diesem Fall gesagt hat.
revochen Mayne
...says
Join date: 14 Nov 2006
Posts: 198
10-22-2008 20:53
From: Aleco Collas

Mal sehen, wann das zu uns schwappt. Bei den Gewinnen in SL ist der Anreiz ja noch größer, da überlegt man schon ein wenig, ob man seine RL-Identität preis gibt.

Stimmt, es könnte ja sein, dass dich jemand mit vorgehaltenem Messer dazu zwingt, deine Hilfestation raus zurücken *ROFL*
_____________________
www.HotFusion-SL.com
Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
10-22-2008 23:41
"Nach dem Gesetz sei auch elektrischer Strom ein materielles Gut, dessen Diebstahl strafbar sein. In diesem Sinne sei auch die erzwungene Herausgabe virtueller Gegenstände Diebstahl."

Steht im Golem-Artikel...

cu
Aleco
revochen Mayne
...says
Join date: 14 Nov 2006
Posts: 198
10-22-2008 23:43
Auf Holland bezogen. Nicht wieder was durcheinander bringen, gell ^^
_____________________
www.HotFusion-SL.com
Salvador Nakamura
http://www.sl-index.com
Join date: 16 Jan 2007
Posts: 557
10-23-2008 00:32
From: Joshua Philgarlic
Klar bin ich der Meinung, daß virtuelle Güter geschützt gehören. Allerdings frage ich mich, in wiefern die beiden Artikel den wahren Inhalt des Urteils wiedergaben: Wurden die Burschen nun wegen dem Diebstahl von Amuletten verknackt, oder weil sie das Opfer mit einem ECHTEN (!) Messer bedroht und geschlagen haben??? Ich denke, das dürfte hier der ausschlagende Punkt sein - egal was der Staatsanwalt in diesem Fall gesagt hat.



*Hollander hier*, die grosse frage fur das hollandische gesetz war, ob diebstahl virtuelle sachen auch richtige diebstahl ist


.
_____________________
SL-Index , providing an easy and affordable start in secondlife
Rentals, Easy Setup Scripts, Freebies & Value Boxes

www: http://sl-index.com

HQ: http://slurl.com/secondlife/Immintel/212/14/100
Carina Raymaker
Registered User
Join date: 9 Apr 2007
Posts: 13
10-23-2008 01:00
Diese Entscheidung lässt sich nur sehr bedingt auf deutsches Recht übertragen.

Zunächst mal vorab: Wenn es stimmt, dass die beiden Täter das Opfer ganz real bedroht haben, um es dazu zu bewegen, die virtuellen Güter zu übergeben, dann wäre das (jedenfalls nach deutschem Recht) kein Diebstahl (§ 242 StGB), und auch kein Raub (§ 249 StgB gewaltsames "Nehmen";) sondern räuberische Erpressung (§ 255 StGB - gewaltsames "Sich-Geben-lassen";).

Außerdem ist elektrischer Strom nach deutschen Recht gerade keine Sache. An Strom kann kein Diebstahl oder Raub begangen werden. Diebstahl oder Raubdelikte können hierzulande nur an Sachen im Sinne des § 90 BGB begangen werden - dies sind gemäß § 90 BGB nur "körperliche Gegenstände".

Bereits im Jahr 1899 hat das Reichtsgericht - der Vorgänger des heutigen Bundesgerichtshofs - entschieden (RGSt 32,165), dass Stromdiebstahl nach den allgemeinen Diebstahlsnormen nicht strafbar ist. Deswegen gibt es in Deutschland auch einen speziellen Paragrafen im StGB, den § 248c, der die "Entziehung elektrischer Energie" unter Strafe stellt, um diese Strafbarkeitslücke zu füllen.

Nach deutschem Recht könnte man also gerade nicht den Analogieschluss auf den elektrischen Strom ziehen, den das niederländische Gericht nach dem Golem-Bericht gezogen hat. Hierzulande würde diese Tat eher als Nötigung (§ 240 StGB) gelten.

Grüße Carina
_____________________
Das Recht hat die interessante Eigenschaft, dass man es behalten kann, ohne es zu haben
Michaela Kuhn
00 44 00 26 00 4D
Join date: 29 May 2007
Posts: 257
10-23-2008 02:45
From: someone
Diebstahl oder Raubdelikte können hierzulande nur an Sachen im Sinne des § 90 BGB begangen werden - dies sind gemäß § 90 BGB nur "körperliche Gegenstände".


Richtig. Das heißt aber nicht das es dann in Deutschland Narrenfreiheit für den "Klau" von virtuellen Gegenständen gibt. Es heißt nur anders. Da es sich dabei nämlich um Software handelt, greift §2 des UrhG (Urheberrechtsgesetz). Zwar wird in den meisten Fällen beim Verkauf von beispielsweise einer virtuellen Hose nicht darauf hingewiesen, rein rechtlich ist es aber so, dass der Käufer des "Gegenstandes" eigentlich nur die Nutzungsrechtes des selbigen erwirbt, nicht aber die Sache selbst. Würde man es sehr genau nehmen müsste ein Verkäufer eigentlich eine TOS beilegen und auch eine Haftungsausschlußerklärung. Denn man mag zwar drüber lachen, aber es gibt Länder in denen sich die Leute verklagen, weil beim "anziehen" der virtuellen Hose der Rechner kaputt gegangen ist und dann behaupten die virtuelle Hose wäre daran schuld gewesen. Oder die "Hose" sah so lustig aus, das der Nutzer vor Lachen vom Stuhl gerutscht ist und sich dabei den Arm gebrochen hat. Vor amerikanischen Gerichten könnte der Kläger eventuell sogar Recht bekommen, da die Hose die Ursache war, die den ganzen Akt ausgelöst hat. Das heißt, beim Verkauf von virtuellen Waren sollten eigentlich 3 weitere Informationen angegeben werden. Gerichtsstand, Haftungsausschluß, AGB (Nutzungsbedingungen). Es ist meiner Meinung nach sogar sinnvoll, diese Informationen direkt in das Objekt "einbrennen" zu können, was technisch derzeit ja nicht vorgesehen ist. Denn eine beigepackte Notecard verschwindet meistens ganz schnell bei der Weitergabe aus 2.Hand.

Bei den Strafen nehmen die deutschen Gerichte eine Trennung vor. Strafrechtlich kann eine Urheberrechtsverletzung bis zu 3 Jahren Haft oder eine Geldstrafe bedeuten. Hinzu kommt dann noch das zivilrechtliche Gerichtsurteil, in dem der Kläger seinen Schadensersatz einfordert. Bei einem einzigen Musiktitel beispielsweise gehen die Gerichte von einem Streitwert von 10.000 Euro pro Lied aus. Plus sämtlicher Gerichts und Anwaltskosten natürlich. Also auch wenn eine virtuelle Hose Inworld nur ein paar L$ kostet, ist es kein Kavaliersdelikt die mal schnell mit einem Copybot abzugreifen und selbst weiterzuverbreiten. Auch wenn es technisch möglich ist, so besteht dennoch kein privates oder gewerbliches Nutzungsrecht.

Was die Anonymität in SL angeht, dazu meine private Meinung. Ich glaube nicht das LindenLab die Daten eines Nutzers nicht herausgibt, wenn es zum tatsächlichen Showdown vor den Gerichten kommt. Nicht einmal so sehr, weil sie irgendwelche Anzeigen von irgendwelchen Anwälten fürchten, sondern wegen des allgemeinen Medieninteresses das bei einem Delikt im größeren Umfang erzeugt wird. LindenLab kann es sich nicht leisten, seinen guten Ruf zu verlieren, in dem sie dort mit illegalen Softwaretauschbörsen auf eine Ebene gestellt werden könnten, indem sie die dazu beitragen einen Rechtsanspruch zu verschleiern weil die Daten nicht herausgegeben werden.
Ein schlechter Ruf kostet potentielle zahlende Kunden aus Industrie und Handel, was die Pressemeldungen im letzten Jahr sehr deutlich bewiesen haben.
Natürlich wird da nicht Hunz und Kunz ankommen und irgendwelche persönlichen Daten von jemandem anfordern können, nur weil er dem/der einen Strauß Rosen schicken möchte. Allerdings gehe ich mal davon aus, dass im Härtefall auch LindenLab Daten für ein Gerichtsverfahren zur Verfügung stellen wird.

Das Problem dabei ist nur, wenn der Deliquent seinen Wohnsitz in der europäischen Union hat, dann ist er sehr schnell greifbar. Möchte man aber seinen Rechtsanspruch bei jemandem einholen der jenseits des Teiches oder in Asien sitzt, sollte der Schadenswert schon eine gewisse Summe übersteigen, da die Kosten nicht gerade gering sind.
_____________________

[asm]ldi rmp,0xAA mov rm1,rmp ldi rmp,0x55 mov rm2,rmp[/asm]
Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
10-23-2008 02:56
Überprüfbare Userdaten liegen nur bei angegebener Zahlungsinfo vor und dann auch nur die des Inhabers des Kontos bzw. der Kreditkarte, der ja nicht der SL-Nutzer sein muss.

cu
Aleco
Michaela Kuhn
00 44 00 26 00 4D
Join date: 29 May 2007
Posts: 257
10-23-2008 03:23
Haha meinst Du echt Du bist wirklich anonym im Internet unterwegs? ^^
Du hinterläßt überall Spuren, Logdateien, IP Adressen usw usw. LL speichert 100%ig Deine IP und wird die mindestens 2 Monate im Speicher vorhalten. Mit jener bekomme ich Deinen Provider heraus, welcher gesetzlich verpflichtet ist Loglisten mit zugewiesenen IP-Adressen und höchstwahrscheinlich auch MAC Adressen zu führen. Anhand der MAC Adresse ist eindeutig feststellbar, von welchem Rechner aus zu welchem Zeitpunkt Zugegriffen wurde. Bei privaten Anschlüssen ist der Nutzer damit schon überführt. Bei Firmen- oder Hochschulnetzwerken beispielsweise läßt sich dann noch in den internen Loglisten schauen, welcher Nutzer zu welchem Zeitpunkt an dem Computer eingelogt war und jener ist dann dort auch privat haftbar.
Selbst bei der Nutzung von Proxys, welche ja dem 0815 Nutzer suggerieren sollen, er wäre anonym im Internet unterwegs. ^^ Auch Proxyserver haben Loglisten, welche im Falle einer Rechtsverletzung angefordert werden können.
_____________________

[asm]ldi rmp,0xAA mov rm1,rmp ldi rmp,0x55 mov rm2,rmp[/asm]
Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
10-23-2008 03:28
Du bekommst vielleicht von LL die IP, aber dann brauchst du noch vom Provider die Auskunft, wer wann die IP hatte. Geht das noch durch Anonymisierungserver, wird die Kette noch länger und die Aussichten die Informationen selbst mit richterlicher Anordnung zu bekommen noch geringer.

Selbst wenn die IP zu einem Anschluss zurück zu verfolgen ist, muss noch sichergestellt werden, wer den Anschluss wann genutzt hat, siehe aktuelle Prozesse der MI.

cu
Aleco
Michaela Kuhn
00 44 00 26 00 4D
Join date: 29 May 2007
Posts: 257
10-23-2008 03:34
[qoute]Selbst wenn die IP zu einem Anschluss zurück zu verfolgen ist, muss noch sichergestellt werden, wer den Anschluss wann genutzt hat, siehe aktuelle Prozesse der MI.[/quote]
Falsch es ist zunächst einmal der haftbar zu machen, der die Mittel zur Verfügung stellt mit dem der Rechtsbruch begangen wurde. Ist als die Person nicht mehr greifbar die an dem Rechner zu dem Zeitpunkt gesessen hat, hat der Administrator oder die Firma der der Rechner gehört ein Problem und muss für den entstandenen Schaden aufkommen.

Das geht schon alles Aleco und bei Schadensummen von 10.000 Euro pro Song werden die Anwälte ganz juckig. Da läßt sich nämlich Geld verdienen. ;)
_____________________

[asm]ldi rmp,0xAA mov rm1,rmp ldi rmp,0x55 mov rm2,rmp[/asm]
Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
10-23-2008 03:38
Nein, eben nicht, lies' doch die aktuelle Berichterstattung über die Prozesse der MI gegen Raubkopierer, nicht nur in D, auch in den USA.

cu
Aleco
Carina Raymaker
Registered User
Join date: 9 Apr 2007
Posts: 13
10-23-2008 04:07
@Michaela: der Hinweis auf das Urheberrecht ist korrekt - aber im hier vorliegenden Fall nicht zutreffend. In dem Fall wurde der virtuelle Gegenstand nicht raubkopiert, sondern dem "Eigentümer", der nicht Hersteller des Objekts war, weggenommen.

Der Schwerpunkt des Falles lag auf der "gewaltsamen Wegnahmehandlung" und nicht auf der späteren rechtswidrigen Nutzung, die im Hinblick auf die Schwere der ersten Tathandlung wohl als so genannte straflose Nachtat anzusehen wäre.

Was den "Klau" von virtuellen Gegenständen inworld (z.B. in SL durch Copybots) angeht, so ist das natürlich eine Verletzung des Urheberrechts des Herstellers des Objekts. Fälle eines echten "Diebstahls" in SL, bei dem der Bestohlene auch ein no copy Objekt verliert und nicht nur eine Kopie hergestellt wird, sind mit nicht bekannt.

Wie gesagt, die Fälle sind sowohl was die Anwendbarkeit deutschen Rechts angeht, noch was die SL-Technik angeht, nur bedingt übertragbar.

Grüße Carina
_____________________
Das Recht hat die interessante Eigenschaft, dass man es behalten kann, ohne es zu haben
papa Tulip
Registered User
Join date: 17 Feb 2007
Posts: 59
10-23-2008 04:33
From: Carina Raymaker


Was den "Klau" von virtuellen Gegenständen inworld (z.B. in SL durch Copybots) angeht, so ist das natürlich eine Verletzung des Urheberrechts des Herstellers des Objekts. Fälle eines echten "Diebstahls" in SL, bei dem der Bestohlene auch ein no copy Objekt verliert und nicht nur eine Kopie hergestellt wird, sind mit nicht bekannt.


Grüße Carina


Wobei allerdings schon Objekte in Umlauf sind, die als Trojaner ein Script zum leersaugen des Kontos an Bord haben.

Klauen von Lindens oder Gegenständen dürfte in dem Zusammenhang keinen Unterschied machen
Michaela Kuhn
00 44 00 26 00 4D
Join date: 29 May 2007
Posts: 257
10-23-2008 04:51
@Carina In diesem Fall hast Du Recht. Ich beziehe mich aber mal auf Irrtümer im virtuellen Recht allgemein, wo leider noch Viele der scheinbaren Auffassung sind, es ist ein rechtsfreier Raum.

@papa
Also L$ von einem anderen Konto zu stehlen ist sogar noch schwerwiegender, das dürfte sogar für eine Anklage wegen Betruges langen.

@Aleco
Auch wenn ein paar Prozesse eingestellt wurden, so ist doch der allgemeine Trend zu sehen das sich Unternehmen die Urheberrechtsverletzungen nicht mehr gefallen lassen. Damit meine ich jetzt nicht jene Abmahnanwälte, welche gezielt darauf aus sind ob eine Impressumsangabe bis ins i-Tüpfelchen korrekt angegeben wurde.

http://www.heise.de/newsticker/Zwei-Jahre-Haft-fuer-illegalen-Software-Vertrieb--/meldung/88826

http://www.heise.de/newsticker/Bewaehrungsstrafen-fuer-FTPWelt-Betreiber--/meldung/85675

http://www.heise.de/newsticker/Raubkopierer-muss-Geldstrafe-zahlen--/meldung/85263

http://www.heise.de/newsticker/Softwarefaelscher-zu-Freiheitsstrafe-verurteilt--/meldung/84283

Mal nur ein paar Beispiele die ich auf die schnelle gefunden habe, den ganzen Tag nach Fakten zu einer Diskussion zu suchen, fehlt mir die Zeit.
_____________________

[asm]ldi rmp,0xAA mov rm1,rmp ldi rmp,0x55 mov rm2,rmp[/asm]
Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
10-23-2008 05:13
Michaela, ich kenne die Fälle, da geht es aber nicht drum, jemanden über eine IP zu identifizieren. Du wirfst da einiges durcheinander.

Wird jemand beim Verkauf von Rabkopien über Ebay oder auf dem Flohmarkt erwischt, ist das ein wenig anders gelagert, als ein Tauschbörsenuser oder SL-Resident, die maximal über die IP auffindbar wären. Du sprachst ja die scheinbar nicht vorhandene Anonymität an, nicht die Strafbarkeit an sich.

cu
Aleco
Carina Raymaker
Registered User
Join date: 9 Apr 2007
Posts: 13
10-23-2008 06:42
From: papa Tulip
Wobei allerdings schon Objekte in Umlauf sind, die als Trojaner ein Script zum leersaugen des Kontos an Bord haben.

Klauen von Lindens oder Gegenständen dürfte in dem Zusammenhang keinen Unterschied machen


Im Ergebnis macht es insofern keinen Unterschied, als beides strafbar ist.
In der rechtlichen Bewertung macht es sehr wohl einen Unterschied.

Juristisch muss hier zum einen nach - ich nenne es mal RL-Taten - und solchen Taten unterschieden werden, wie inworld begangen werden. Dieser Thread ist von einer "RL-Tat" ausgegangen:

Da wurde einem Menschen im RL ein ganz reales Messer vorgehalten und eine reale Handlung erzwungen. Der Bezug zur virtuellen Welt entstand nur dadurch, dass der Wertgegengstand, der bei der Tat eine Rolle spielte ein virtueller war. Es handelt sich hier also gar nicht um einen Fall von Straftaten in einer virtuellen Welt.


Davon zu unterscheiden sind Taten, die in der virtuellen Welt selbst begangen werden. Die weiteren Beiträge in diesem Thread beziehen sich auf diese 2. Fallgruppe. Und auch dort gibt es 2 Gruppen:

Einerseits die Taten, bei denen etwas kopiert wird, ohne dass das Opfer das Original des entwendeten Gutes verliert. Bei diesen Fällen geht es juristische gesehen primär um die Verletzung geistigen Eigentums (z.B. Urheber- und Markenrechte)

Andererseits die Taten, bei denen dem Opfer ein Wert verloren geht. Die könnte der Verlust eines no copy-Objekts oder auch der Verlust von L$ sein. Und selbst hier kann man zwei Fälle unterscheiden: Fälle in denen der menschliche Nutzer getäuscht wird - und Fälle in denen das System getäuscht wird (Falle von Hacking, Cracking u.ä.).

All diese Fälle sind strafrechtlich durchaus unterschiedlich zu subsumieren - bei einigen macht es auch einen Unterschied, in welchem Land Täter und Opfer sitzen. In den meisten dieser Fälle wird wohl eine strafbare Handlung vorliegen - obgleich nicht eine Straftat, die dem virtuellen Eindruck entspricht. So ist ein Diebstahl im Rechtssinne gerade nicht möglich - auch wenn dies aus der Laienperspektive so aussehen mag.


Selbstverständlich sind virtuelle Welten keine rechtsfreien Räume. Allerdings sind sie Räume mit erschwerter Rechtsdurchsetzung. Dass die Holländer hier so "fortschrittlich" waren, liegt daran, dass es sich gerade nicht um eine inworld begangene Tat handelt, sondern um eine reale Tat mit realen Tätern. Juristisch hätte es keinen Unterschied gemacht, ob die beiden Täter stattdessen die Herausgabe der neuen (realen) Markenturnschuhe erzwungen hätten.

Grüße Carina
_____________________
Das Recht hat die interessante Eigenschaft, dass man es behalten kann, ohne es zu haben
Michaela Kuhn
00 44 00 26 00 4D
Join date: 29 May 2007
Posts: 257
10-23-2008 08:31
From: someone
Wird jemand beim Verkauf von Rabkopien über Ebay oder auf dem Flohmarkt erwischt, ist das ein wenig anders gelagert, als ein Tauschbörsenuser oder SL-Resident, die maximal über die IP auffindbar wären.

Also wenn für Dich eine gesamte illegale Tauschbörse, dessen betreiber dort hops genommen wurde, Flohmarkt oder EBay ist, na dann bitte schön. Fakt ist und bleibt, Du bleibst identifizierbar, spätestens seit dem Datenvorhaltegesetz im letzten Jahr.
_____________________

[asm]ldi rmp,0xAA mov rm1,rmp ldi rmp,0x55 mov rm2,rmp[/asm]
Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
10-23-2008 09:25
Zum einen bist du nicht wirklich identifizierbar, wie auch Gerichte festgestellt haben, selbst wenn du nicht aus einem Internet Caffee in SL warst, zum anderen hilft selbst eine Nachverfolgung der IP bis zu deinem Rechner nicht immer, da noch nachgewiesen werden muss, dass du ihn auch genutzt hast. Nein, Mitstörerhaftung zieht hier nicht in jedem Fall.

cu
Aleco
Michaela Kuhn
00 44 00 26 00 4D
Join date: 29 May 2007
Posts: 257
10-23-2008 10:19
Man das spielt doch keine Rolle, davon red ich doch die ganze Zeit. Artikel 14 Absatz 2 Grundgesetz: Eigentum verpflichtet. Ist der Täter nicht auffindbar der den Schaden mit Hilfe der "Sache" (Computer) verursacht hat, haftet der Eigentümer, ganz einfach. Deshalb stehen die Administratoren immer mit einem Bein im Knast, da diese dafür verantwortlich sind was in dem Netzwerk gerade geschieht. Daher sollten auch Betreiber von INet Kaffees genau auf die Verifizierung der Person achten, sonst könnte das schnell ziemlich teuer werden.

Äquivalenzbeispiel Autodiebstahl. Jemand stiehlt Dein Auto und fährt es in einen Laden. Ein größerer Sachschaden ist entstanden, der Täter hat sich vom Acker gemacht. Wer kommt jetzt für den Schaden auf? Zunächst einmal der Halter des Fahrzeuges oder besser gesagt seine Versicherung. Falls der Täter dann irgendwann gefasst wurde, kann der Halter des Fahrzeugs oder die Versicherung die Kosten bei dem Täter geltend machen. Warum ist das so? Eigentum verpflichtet. ;)
_____________________

[asm]ldi rmp,0xAA mov rm1,rmp ldi rmp,0x55 mov rm2,rmp[/asm]
Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
10-23-2008 11:08
Michaela, lies' einfach die Urteile. Nein, die Mitstörerhaftung zieht z.B. bei Urheberrechtsverletzungen nicht. Auch bei einem Forenbetreiber nebenbei nicht.

Syndicus stand nicht nur als Admin-C bei FTP-Welt drin, der Softwareverteiber konnte nicht nur anhand einer IP ausfindig gemacht werden, etc.. Lies' dir doch die Artikel, die du zitierst durch.

cu
Aleco