Welcome to the Second Life Forums Archive

These forums are CLOSED. Please visit the new forums HERE

Neues Sexualstrafrecht

Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
11-27-2008 23:27
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29211/1.html

Hmmm... wenn ich das richtig lese, dürfte SL bald wieder in die Schusslinie kommen, besonders BDSM-Orte.

cu
Aleco
Alyx Sands
Mental Mentor Linguist
Join date: 17 Feb 2007
Posts: 2,432
11-28-2008 15:07
Was genau hat "jung aussehen" mit BDSM zu tun???
_____________________
~~I'm a linguist. RL sucks, but right now it's decided to be a little less nasty to me - you can still be nice to me if you want! ~~
->Potestatem obscuri lateris nescitis.<-
Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
11-29-2008 00:40
From: someone
Insbesondere auch sexuelle Praktiken, die nicht dem "Standard" (was auch immer dieser sein mag) entsprechen, könnten insofern, so sie auf irgendeine Weise veröffentlicht werden, als "Hardcore" Kinder/Jugendpornographie gewertet werden.


Eine Alterseinschätzung bei Avataren ist eher schwierig.

From: someone
Nach dem neuen Sexualstrafrecht muss nun auch virtuelle Kinder- und Jugendpornographie verfolgt werden, obgleich es hier keine Opfer gibt.


Wohlgemerkt auch jugendliche.

cu
Aleco
Torben Trautman
Wish I could be!
Join date: 8 Dec 2006
Posts: 136
Wunderbar
11-29-2008 03:36
Naja, das wurde doch auch mal Zeit.
Ich habe kein Problem damit, die Vorlieben anderer zu tolerieren aber wenn es dann um Kinder und Jugendliche geht, habe ich dann doch keine Toleranz mehr!

Und es ist mir persoenlich auch vollkommen egal, ob eine Pornodarstellerin die wie ein Kind aussieht keine Pornos mehr drehen darf.

Mit SL hat das jetzt allerdings meiner Meinung nach wenig zu tun. Linden Lab hat schon vor ueber einem Jahr klargestellt, dass "Ageplay" unerwuenscht ist.
http://blog.secondlife.com/2007/11/13/clarification-of-policy-disallowing-ageplay/

Meine Meinung yu den Ageplay-Leuten sag ich lieber nicht, das waere ein Verstoss gegen die Community-Standards ;)
Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
11-29-2008 03:45
Du denkst dran, dass SL immer noch kein in Deutschland anerkanntes Altersverifizierungssystem hat? Hier ist nur Postident anerkannt, das hat in SL nur die BDSM-Insel.

Auch ohne Ageplay sehen viele Avatare jugendlich genug aus, um als Jugendliche gelten zu können. Wohlgemerkt, ich es geht mir nicht um echte Ageplayer, ich habe gestern selbst einen AR gegen einer Pippi Langstrumpf auf der BR geschrieben.

Wo ist im Aussehen die Grenze? Im RL kann ich sie sicherlich nicht ziehen. Meine Nichte ist z.B. 25, sieht aus wie 16. Du kannst dir ja vorstellen, wie ihr Verlobter manchmal angeschaut wird.

cu
Aleco
Torben Trautman
Wish I could be!
Join date: 8 Dec 2006
Posts: 136
11-29-2008 03:55
Klar gibt es das. Ich bin altersverifiziert. Leider geht das nur noch nicht mit der Website sondern Du musst die Dokumente scannen und als Support-Ticket schicken ;)

Sind das nicht zwei unterschiedliche Probleme?
Auf der einen Seite sind da die Minderjaehrigen in SL. Denen Zugriff auf sexuell orientierte Inhalte ohne Alterspruefung zu gewaehren ist ein Problem und ich persoenlich finde, dass man (Linden Lab) das wirklich mal angehen sollte. Wenn die dann noch an sexuellen Handlungen beteiligt sind, ist das Stoff fuer eine Strafrecht-Hausarbeit... waere auch ein gutes Examensthema hehe...

Auf der anderen Seite sind da die Erwachsenen, die irgendwelche kranken Phantasien ausleben wollen und deshalb Sex mit Kinderavataren haben. Die sind von der aktuellen Gesetzesaenderung betroffen und da habe ich wirklich NULL Probleme mit.

Das mit Deiner Nichte ist noch mal was anderes *lach*...
Ich hab jetzt den Gesetzestext nicht zur Hand aber ich meine mich zu erinnern, dass kuessen schon als sexuelle Handlung gilt. Jetzt waere als die Frage, ob sich ihr Verlobter strafbar macht, wenn er sie kuesst. Er wuerde dann ja sexuelle Handlungen an jemandem vornehmen, der minderjaehrig aussieht...
Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
11-29-2008 06:34
Nein Torben, die LL-"Altersverisfizeirung" ist in Deutschland nicht anerkannt. Meine beiden Premiums sind auch verifiziert, das geht ohne Probleme mit der Webseite. Diese Verifizierung basiert aber nur auf der Ausweisnummer, du kannst einen Generator verwenden oder einen Account mit dem Ausweis eines völlig Fremden verifizieren. Ich habe z.B. beide Accounts mit dem gleichen Ausweis verifiziert. LL wurde mehrfach darauf hin gewiesen, auch in Sprechstunden, auch bei Mentorentreffen.

Die beiden Probleme hängen für mich deshalb zusammen, weil wir bisher noch Glück hatten dass niemand in Deutschland zu genau hin geschaut hat und eine Abmahnung an LL geschickt hat, wie es bei den XXX-Angeboten inzwischen gang und gäbe ist. Je mehr das Augenmerk auf SL fällt, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Exekutive handeln muss.

Nochmal: Es geht hier eben nicht um echte Ageplayer! Es geht um Leute im legalen Alter, die Phantasien mit Gleichgesinnten im ebenfalls legalen Alter ausleben wollen. Das Problem ist, dass dank der Technik in SL ein vorgeblich 17-jähriger Avatar nicht von einem vorgeblich 20-jährigen unterscheidbar ist. Wir sprechen nicht von solchen Extremen wie einem Pippi Langstrumpf Avatar.

Ja, für meine Nichte stellt das in D tatsächlich dann ein Problem dar. Ein Kuss in der Öffentlichkeit und ihr Verlobter könnte eingesperrt werden. Glücklicher Weise für sie lebt sie inzwischen in Frankreich.

cu
Aleco
Torben Trautman
Wish I could be!
Join date: 8 Dec 2006
Posts: 136
11-29-2008 07:20
From: Aleco Collas
Nein Torben, die LL-"Altersverisfizeirung" ist in Deutschland nicht anerkannt. Meine beiden Premiums sind auch verifiziert, das geht ohne Probleme mit der Webseite. Diese Verifizierung basiert aber nur auf der Ausweisnummer, du kannst einen Generator verwenden oder einen Account mit dem Ausweis eines völlig Fremden verifizieren. Ich habe z.B. beide Accounts mit dem gleichen Ausweis verifiziert. LL wurde mehrfach darauf hin gewiesen, auch in Sprechstunden, auch bei Mentorentreffen.


Ich neige dazu, hier energisch zu widersprechen, will mich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da AVS wirklich nicht mein Spezialgebiet ist. Hast Du da Quellen?
Der Gesetzgeber hat zwar definiert, dass es ein ausreichendes AVS geben muss. sich aber nicht festgelegt, was als ausreichend gilt.

Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 12 O 19/04
From: someone
In einem viel beachteten Prozess weigert sich das Landgericht Düsseldorf, das Inverkehrbringen, Anbieten, Zugänglichmachen, Bewerben und Betreuen des Altersverifikationssystems ... in den Versionen 1 und 2 zu verbieten. Allein durch das Angebot von ... ergebe sich kein Verstoß gegen Jugendschutznormen. Die konkreten Anforderungen an Altersverifikationssysteme seien gesetzlich nicht geregelt. Es sei nicht Sache des Wettbewerbsrechts, einen vom Gesetzgeber belassenen Freiraum durch ein allgemeines Verbot zu beschneiden.


Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-20 U 143/04
From: someone
In der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Düsseldorf legt das Gericht der Klägerin nahe, den Antrag zurückzunehmen, dass ein Altersverifikationssystem wirksam verhindern müsse, dass nach der Ausgabe von Zugangsdaten an einen Nutzer diese Daten weitergegeben werden könnten. Ein solcher Anspruch ergebe sich nicht aus dem Gesetz. Die Klägerin nimmt ihren Antrag daraufhin zurück. Der Hinweis des OLG Düsseldorf bedeutet, dass eine Verifizierung von Zugangsdaten durch eine Hardware-Komponente, z.B. ein Dongle, überflüssig ist und vom Gesetz nicht gefordert wird.


Landgericht Essen, Aktenzeichen 42 O 10/05
From: someone
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren hält es das Landgericht Essen für nicht erwiesen, dass ... in der Version 2 gegen geltendes Jugendschutzrecht verstößt. Eine face-to-face-Kontrolle sei vom Gesetz nicht vorgeschrieben; ebenso wenig sei eine „Zertifizierung“ durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgesehen. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.


Die Version 2 des besagten Anbieters besteht aus der Eingabe der Ausweis- oder Reisepassnummer.
Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
11-29-2008 07:33
Wir hatten die Diskussion ziemlich ausgiebig, als das LL-AVS eingeführt wurde. http://chat.slinfo.de/phpbb/viewtopic.php?t=8819&postdays=0&postorder=asc&start=0

cu
Aleco
Torben Trautman
Wish I could be!
Join date: 8 Dec 2006
Posts: 136
11-29-2008 10:15
Jetzt habe ich mich durch diesen langen Thread gequält, nur um festzustellen, dass die Kommission für Jugendmedienschutz, die ja durch den JMStV die Prüfstelle ist, die Personalausweiskennziffernprüfung ausdrücklich als geeignetes Mittel beschreibt: http://www.kjm-online.de/public/kjm/index.php?show_1=156,56

Aber mal unabhängig davon wäre doch erst einmal zu klären, ob Linden Lab unter die einschlägigen Bestimmungen fällt. Man könnte zum Beispiel prüfen, ob LL nicht unter den §2, Satz 2 des Staatsvertrages fällt, da sie ja eher den Telekommunikationsdienst und nicht Inhalte anbieten.

Dann müsste man prüfen, inwiefern deutsches Recht hier überhaupt greift. Als LL-Berater würde ich zumindest erst einmal lachen, wenn ich eine Unterlassungserklärung oder Abmahnung von einem deutschen Rechtsanwalt erhalte. Das wäre für mich so, als bekäme Lieschen Huber in Deutschland ein Ticket wegen Falschparken in New York.

Der nächste Punkt auf der Prüfliste wäre dann, welche Rechtsnorm denn eigentlich verletzt wurde. Der §184ff regelt ja nur die Strafbarkeit der Verbreitung pornografischer Schriften. Damit ist noch nicht der eigentliche Akt strafbewährt sondern das Anfertigen von Bildern, Videos und ähnlichen. Wer das tut macht sich strafbar. Und die Erweiterung auf die virtuelle Darstellung aus §184c gilt ja nicht für den §176. Der virtuelle Missbrauch eines virtuell Minderjährigen stellt erst einmal keine strafbewährte Handlung dar.


From: someone
Nochmal: Es geht hier eben nicht um echte Ageplayer! Es geht um Leute im legalen Alter, die Phantasien mit Gleichgesinnten im ebenfalls legalen Alter ausleben wollen. Das Problem ist, dass dank der Technik in SL ein vorgeblich 17-jähriger Avatar nicht von einem vorgeblich 20-jährigen unterscheidbar ist. Wir sprechen nicht von solchen Extremen wie einem Pippi Langstrumpf Avatar.


Die dürfen ihre Fantasie voll ausleben, wenn sie alt genug sind, um SL zu benutzen. Sie dürfen sich nur nicht dabei fotografieren oder filmen und diese Bilder oder Videos Minderjährigen zugänglich machen.

Hehe,
ich mag dieses Thema *g*
Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
11-29-2008 11:50
Na, das mit dem öffentlich aufführen hatten wir auch schon öfter in Zusammenhang mit Furries.

cu
Aleco

P.S. Beim KJM schau' mal auf http://www.kjm-online.de/public/kjm/index.php?show_1=91,85,56
Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
11-30-2008 00:24
Du kannst dir auch mal http://www.fun.de/deutsch/News/Broschueren/download/Rechtliche_Informationen.pdf durchlesen. Du hattest beim KJM nicht bei den geschlossenen Benutzergruppen geschaut.

Edit: Hier noch das Interview zu den Furries: http://www.netzeitung.de/internet/560219.html

cu
Aleco
Bogus Curry
Registered User
Join date: 30 May 2006
Posts: 131
12-04-2008 02:09
Moinsen ;D

Jungendlich aussehendene Avas .. lol

LL muss halt nur eine vernüftige Anmeldung setzen, so das man per perso sein Alter angeben muss und schon sind alle Querelen beseitigt.
_____________________
Greetings

Bogus

Webline.de
Holger Gilruth
Registered User
Join date: 11 Nov 2006
Posts: 355
12-04-2008 03:28
Nennen wir es eine Altersüberprüfung die dem Deutschen Recht entspricht sonst kommen gleich nur wieder besserwisserische Kommentare
Aleco Collas
Satyr
Join date: 10 May 2007
Posts: 1,463
12-08-2008 23:39
http://www.heise.de/newsticker/Australisches-Gericht-Die-Simpsons-sind-Personen--/meldung/120092

Passt zum Thema.

cu
Aleco