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Steuern zahlen? Recht?

Silent Watanabe
Registered User
Join date: 28 Feb 2007
Posts: 8
03-03-2007 23:19
Bevor mir das Finanzamt aufs Dach steigt: Wie sieht das eigentlich mit der Besteuerung von Gewinnen und Umsätzen bei SecondLife aus?

Muss ich Umsatzsteuer abführen, wenn ich Gegenstände oder Land verkaufe? Krieg ich Vorsteuer, wenn ich Dinge kaufe? Die Gewinne sind sicherlich steuerpflichtig als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" oder in Anlage GSE als Firma. Dann mit Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz.

Nee - die Frage ist wirklich erst gemeint. Bei eBay-Umsätzen muss man ja auch Steuern zahlen...

Wenn ich dort ein Casino betreibe, verstoße ich dann gegen deutsches Recht (Glücksspielverordnung = Verordnung des EJPD über Überwachungssysteme und Glücksspiele)? Gilt das dort überhaupt? Oder welches Recht gilt dort? Das von San Francisco?

Also nicht dass ich das vorhätte, gibts eh zu viel davon.
Steve Singh
Registered User
Join date: 12 Feb 2007
Posts: 5
03-04-2007 06:53
hi, wir stellen uns auch gerade die frage.
unser steuerberater sitze gerade dran und ist mit dem finanzamt in kontakt. eine befriedigende antwort haben wir noch nicht erhalten.
soviel kann ich aber schon sagen: in sl gilt deutsches steuerrecht und die ust muss abgeführt werden. wie es dann mit der vorsteuer gerade bei käufen von ausländischen produkten auschaut... ???
die finanzämter sind ein wenig überfordert, da seit einiger zeit viele anfragen gestellt werden.

gruß
steve singh
Conny Grebe
Registered User
Join date: 7 Nov 2006
Posts: 72
05-04-2007 07:58
hi ;)

ich würde gerne nochmal jetzt das thema hier ausgraben.


Habe heute ne nachricht von paypal bekommen das ich zuviel transaktion aufm konto hatte jetzt insgesammt, und die mich deswegen ejtzt überprüfen wollen, ob ich da kein geld am waschen bin.

Das hat mich dann natürlich mal wieder an das finanzamt erinnert :)

Weiß jemand inzwischen wie es nun ausschaut mit geld verdienen in SL und dem finanamt im RL ?

Kann mir gut vorstellen das die ne scheibe abhaben möchten von den L$ ;)

hat da jemand jetzt nähere infos zu ?
Ctschef Hax
Registered User
Join date: 20 Mar 2007
Posts: 8
05-06-2007 13:24
Das ist halt einfach wie im richtigen Leben:

- für die Tear Fees musst Du eine Rechnung mit Mehrwertsteuer stellen
- Für ein- / zurückgewechselte Linden machst die dementsprechende Buchung
- Daraus resultiert die Steuer

Natürlich will das Finanzamt auch was haben. Da wird sicher einige geben, die Tear Fees und Linden Einnahmen so machen, aber der Hammer kommt dann halt hinterher, wenn das Finanzamt schätzen anfängt.

Je nach Firmenform und angemeldeter Steuernummer gibts halt Variationen, aber im SL ist kein rechtsfreier und schon gar kein Steuerfreier Raum, auch wenn das nett wäre :-)).
Flumm Melendez
Registered User
Join date: 4 Jan 2007
Posts: 46
05-06-2007 16:01
privat personen bis 17500 Euro Umsatz zahlen keine Mwst, die müssen bei ihrer Steuererklärung nur den Gewinn angeben und diesen versteuern.
Sergio Callisto
Registered User
Join date: 30 Jun 2006
Posts: 15
05-07-2007 02:33
From: Flumm Melendez
privat personen bis 17500 Euro Umsatz zahlen keine Mwst, die müssen bei ihrer Steuererklärung nur den Gewinn angeben und diesen versteuern.


Ich habe es ehrlich gerade mal versucht ... war beim Tengelmann und habe mir eine Wurstsemmel gekauft. An der Kasse habe ich dann gesagt, dass ich die Mehrwertsteuer nicht zahle, da mein Umsatz unter 17.500 Euro ist ... Ich habe extra betont, dass ich als Privatperson eingekauft habe ... die haben mich nur ausgelacht.

Scheiße ... war ein blöder Tipp!

Sergio
Conny Grebe
Registered User
Join date: 7 Nov 2006
Posts: 72
05-07-2007 11:39
also muss sogesehen jeder kleine shop in Sl ein gewerbe anmelden ?

ganz ehrlich, ich glaube die beim finanzamt lachen mich aus, wenn ich denen sage das ich in einem internetspiel wie "The Sims "frohe weihnacht überall"" einen kleinen shop habe indem ich jeden monat 100 Euro verdiene.

Ich bin imom in der ausbildung und wohne noch zuhause, von daher stelle ich mir das alles seh rkompliziert vor.
Flumm Melendez
Registered User
Join date: 4 Jan 2007
Posts: 46
05-08-2007 08:00
From: Sergio Callisto
Ich habe es ehrlich gerade mal versucht ... war beim Tengelmann und habe mir eine Wurstsemmel gekauft. An der Kasse habe ich dann gesagt, dass ich die Mehrwertsteuer nicht zahle, da mein Umsatz unter 17.500 Euro ist ... Ich habe extra betont, dass ich als Privatperson eingekauft habe ... die haben mich nur ausgelacht.

Scheiße ... war ein blöder Tipp!

Sergio



Sergio, also weißt du es besser als mein Steuerbüro ja? Solange mein Gewinn unter 17.500 liegt, muss ich keine MwSt abführen. Oder zahlst du bei einem Autoverkauf ne Mwst? Solange du die Summe nicht übersteigst biste Kleinunternehmer... also wenn man keien Ahnung hat auch einfach mal die Fr... halten gelle


Und bei deinem überaus dummen vergleich.. wenn der Becker unter 17.500 Umsatz im Jahr bleiben würde müsstest du keine Mwst zahlen richtig.
Demoz Wiefel
Registered User
Join date: 24 Apr 2007
Posts: 20
05-08-2007 14:53
Regelmäßige Einkünfte müssen versteuert werden. Wie und wo man dabei sein Geld verdient, ist zweitrangig. Meiner Ansicht nach ist der entscheidende Faktor, dass man mit EUR bzw. US Dollar Linden Dollar kaufen kann und umgekehrt. Damit ist echte, harte Währung im Spiel und nicht nur Spielgeld. Hat man nun einen Shop, mit dem man Geld verdient, dann muss man diese Gewinne auch versteuern. Allerdings weiß ich nicht, ob man die virtuellen Einnahmen auch versteuern muss oder erst wenn man sich das Geld ausbezahlen lässt :-)
Harlequin Stenvaag
Registered User
Join date: 16 Feb 2007
Posts: 19
05-09-2007 05:34
Wenn ich in den USA (Second Life) einem US-Bürger Waren in USD (=L$) verkaufe, glaube ich nicht dafür in Deutschland Steuern zahlen zu müssen.
Allenfalls in den USA.
Es sei denn, ich verkaufe diese Waren aus Deutschland heraus. Das ist m.E aber im Falle Second Life nicht so, denn die (virtuellen) Waren werden in den USA (Second Life) produziert.
Nyale Delgado
Registered User
Join date: 13 Dec 2006
Posts: 1
05-23-2007 12:44
Was bedeutet Kleinunternehmer-Regelung?

Bei Unternehmern, deren Umsatz im Jahr der Gründung voraussichtlich 17.500 € einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer nicht übersteigt, wird von Gesetzes wegen keine Umsatzsteuer erhoben, d.h. sie müssen diese nicht an das Finanzamt abführen. Entsprechendes gilt für Jahre nach der Gründung, wenn folgende Doppelbedingung erfüllt ist: Der Umsatz im Vorjahr lag nicht über 17.500 €; im laufenden Jahr wird er voraussichtlich nicht 50.000 € überschreiten.

Zu beachten ist allerdings, dass Unternehmer, die von der beschriebenen Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, keine Vorsteuer geltend machen können. Dies wiederum kann nachteilig sein, z.B. wenn in der Anfangsphase eines Betriebes hohe Investitionen getätigt werden. Deshalb kann auf die Anwendung der Kleinunternehmerreglung durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt verzichtet werden mit der Folge, dass dann auch der Vorsteuerabzug möglich ist. Ein solcher Verzicht sollte allerdings gut überlegt werden, da er für fünf Jahre bindet.


quelle: IHK-Magdeburg

und dabei sind nur die ein- und ausnahmen gemeint, die bedingt durch die unternehmerische tätigkeit steuerlich relevant sind.


ich bin freiberuflerin (unterschied zu gewerbetreibenden), erfülle die o.g. kriterien, die kleinunternehmerreglung nutzen zu können, habe mich aber dagegen entschieden, da ich so bei allen einkäufen, die steuerlich relevant sind, die mehrwertsteuer gegen die eingenommene mehrwertsteuer aufrechnen kann. das lohnt sich auf jeden fall dann, wenn man mal mehr ausgaben als einnahmen hat, da man den differenzbetrag vom finanzamt erstattet bekommt.

freiberufler werden wie-auch-immer-sl-händler aber nicht sein, sondern gewerbetreibende, mussen also auch gewerbesteuer abführen......
Cleo Amat
Registered User
Join date: 30 Apr 2007
Posts: 1
05-23-2007 17:33
From: Harlequin Stenvaag
Wenn ich in den USA (Second Life) einem US-Bürger Waren in USD (=L$) verkaufe, glaube ich nicht dafür in Deutschland Steuern zahlen zu müssen.
Allenfalls in den USA.
Es sei denn, ich verkaufe diese Waren aus Deutschland heraus. Das ist m.E aber im Falle Second Life nicht so, denn die (virtuellen) Waren werden in den USA (Second Life) produziert.


Doch.. die musst du ganz brav in Deutschland zahlen. Auch wenn die Plattform auf der du verkaufst nicht in Deutschland liegt und deine Kunden nicht deutsch sind, so hast DU deinen Sitz in Deutschland.. und wenn du das gewerblich machen solltest sind Einkünfte daraus tatsächlich bei uns in D zu besteuern (Selbstverständlich in Abhängigkeit der jeweiligen Freibeträge und regelungen für Privat und (klein-)gewerbe

Als Grundlage dienen hier die Einnahmen die du hast, sobald du L$ in € umtauschst.. es also aus SL abführst... Gelder die innerhalb von SL im Umlauf sind unterliegen nicht dem Steuerrecht (zumindest derzeit nicht... Diskussionen zu dem Thema gibt es schon genug)

Bei deinem Beispiel müsste zb ein normaler Internetshop-Betreiber (nicht SL) der in den USA sitzt und DIR etwas verkauft (Währung ist irrelevant, da frei konvertierbar) Steuern in D zahlen... gottseidank ist das nicht so.. das Steuerrecht ist so schon kompliziert genug.. ohne dass man die Gesetze anderer Länder noch mitbeachten muss
Jim Gustafson
Registered User
Join date: 6 Feb 2007
Posts: 84
05-27-2007 02:33
Ich bin schon seit einigen Jahren Unternehmer in RL und weiß daher dass Gewinne nur dann versteuert werden müssen, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt :)

Ich glaube wenn jemand mal 1000 Linden Dollar im Monat verdient wird man wohl keine Einkommensteuer darauf zahlen müssen, zumal man in SL ja auch wieder Geld ausgibt. Meiner Einschätzung nach werden Steuern sowieso nur fällig wenn der Gewinn aus SL auch realisiert wird (d.h. wenn die Lindens in Euro umgetauscht werden).

Einzelheiten wie Umsatzsteuersatz werde ich noch mit meinem Steuerberater besprechen, der hat sowieso immer viel Spaß mit meiner Steuererklärung, da ich viel mit dem Ausland arbeite und auch virtuelle Dienstleistungen liefere. :)

Die zentrale Frage ist ja hier: Wer ist eigentlich Geschäftspartner? Ist es Linden Lab in San Francisco, dann würde keine Umsatzsteuer anfallen. Und wie wurde die Ware/Dienstleistung geliefert? An welchen Ort wurde geliefert? Ist SL ein Ort im steuerrechtlichen Sinne?

Nach deutschem Steuerrecht müsste man eigentlich für jeden Kauf und Verkauf den Rechnungs- bwz. Warenempfänger beim Finanzamt angeben. Aber wer kennt schon die Rechnungsadresse des Avatars, der einem gerade etwas abgekauft hat?

Ich denke mal, in Bezug auf Vorsteuerabzug sieht es da düster aus, denn ohne die Angaben gibt's auch keinen Vorsteuerabzug. Und Mehrwertsteuer fällt eigentlich nur auf Lieferungen nach Deutschland und ins EU-Ausland an, sofern keine Umsatzsteuer-ID vorliegt.

Nach gesundem Menschenverstand würde ich das so sehen, dass Linden Dollar zunächst mal nicht versteuert werden, da sie kein reales Geld darstellen. Das dürfte ähnlich wie bei Aktien sein, deren Kursgewinne werden ja auch erst versteuert, wenn die Aktie verkauft wird.

Wer also sein Guthaben in SL belässt, sollte da erstmal auf der sicheren Seite sein. Wenn man dann natürlich einige Millionen Lindens an der LindeX verkauft, muss man sich spätestens dann Gedanken machen.

Das ist übrigens alles nur persönliche Meinung, ich bin weder Steuerberater noch Rechtsanwalt :)

Gruß
Jim